Models: Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Fotos?

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Frauenressortchefin Heinisch-Hosek arbeitet vor der Nationalratswahl an rechtlichen Schranken: Ein Stufenplan soll regeln, was bei der Nachbearbeitung von Bildern erlaubt ist.

Wien. Sie sind schön, viele Österreicherinnen beneiden junge Models um ihren makellosen Teint und Körper. Übersehen wird dabei, dass der Natur auf Hochglanzfotos bei der Bildbearbeitung leicht oder stark nachgeholfen wird. Geht es nach Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, wird das künftig nur noch unter einer Auflage möglich sein: Es muss einen ausdrücklichen Hinweis geben, ob und wie nach einem Fotoshooting das Bild nachträglich geschönt wurde.

Im Haus der SPÖ-Ressortchefin laufen gerade intensive Vorarbeiten für derartige rechtliche Schranken durch ein sogenanntes Bildbearbeitungsgesetz. „Bilder prägen unser Schönheitsideal und sind mitverantwortlich dafür, dass sich heute mehr Menschen denn je unzufrieden in ihrer Haut fühlen“, erläutert Heinisch-Hosek der „Presse“ ihre Motive. Die Folgen dieser Entwicklung mit Abbildungen tief gebräunter Frauen, die nachträglich auf Bildern nochmals dünner gemacht werden, seien in Österreichs Gesellschaft mittlerweile „besorgniserregend“, warnt die Frauenministerin. Denn damit steigt bereits in ganz jungen Jahren der Druck auf Mädchen: Schon bei 13-Jährigen seien Diäten, Essstörungen und auch Schönheitsoperationen als Folge dieser künstlichen Schönheit inzwischen gang und gäbe.

Kennzeichnungspflicht mit Ampel

Dem möchte die Frauenministerin mit dem geplanten Bildbearbeitungsgesetz, jedenfalls aber mit einer Selbstverpflichtung, einen Riegel vorschieben. Dabei ist eine besondere Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Bei dieser müsste künftig der Grad der Bildbearbeitung auf einem Foto in Form einer „Ampellösung“ angegeben werden: von Grün (etwa wegretouschierte Schatten) über Gelb bis Rot (etwa deutlich veränderte Proportionen). Ein kleiner Punkt am Rand des Bildes soll dies anzeigen.

Heinisch-Hosek peilt an, eine entsprechende Vorlage so rasch wie möglich ausarbeiten zu lassen. Diese Neuregelung soll jedenfalls noch vor der Nationalratswahl im heurigen September erfolgen. Derzeit ist man im Ressort der Frauenministerin bei der Abklärung, in welchem Bereich tatsächlich rechtlich der Hebel angesetzt wird. Die Überlegungen reichen dabei von möglicher Wettbewerbsverzerrung durch allzu stark geschönte Aufnahmen von Fotomodellen über medienrechtliche Änderungen, die in erster Linie auf Hochglanzmagazine mit jungen Frauen abzielen, bis hin zu Fragen der Folgen für die Frauengesundheit.

Gesundheitsminister ist dafür

Von ihrem SP-Parteikollegen, Gesundheitsminister Alois Stöger, gibt es für dieses Vorhaben jedenfalls volle Unterstützung. Die Diskussion über derartige Auflagen für die Bildbearbeitung sei „notwendig“, betonte Stöger auf Anfrage der „Presse“. Denn das Bild, das jemand von seinem eigenen Körper habe, spiele für das subjektive Wohlbefinden eines Menschen eine Rolle. Daher sei auch die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Bildern besonders schöner Menschen zu begrüßen. Gesetzliche Regelungen seien Aufgabe der Frauenministerin, stellt Stöger klar. Er lässt keinen Zweifel daran, dass Heinisch-Hosek mit solchen Lösungen bei ihm offene Türen einrennt. Was sie vorbereite, „das kann ich nachvollziehen“.

Bei einer weiteren Initiative ist für Heinisch-Hosek Israel Vorbild. Dort sieht ein Gesetz vor, dass Magermodels nicht mehr über den Laufstege gehen dürfen. Dabei wird der Body-Maß-Index, also die Relation zwischen Gewicht und Körpergröße, als Grundlage herangezogen. Für die Frauenministerin ist das „ein guter Vorschlag“. Sie will sich daher auch dafür einsetzen, dass Österreich diesem Beispiel folgt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2013)

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