Prozess: Stadt Wien verliert gegen Abfallberater

Die Abfallberater klärten über Mülltrennung auf
Die Abfallberater klärten über Mülltrennung aufAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Abfallberater der Stadt Wien haben über Jahre hinweg die Bevölkerung über Müll aufgeklärt und waren doch nie angestellt. Nun haben einige auf Anstellung geklagt. Und in einem Fall recht bekommen.

Sie haben zum Teil mehr als acht Jahre für die Stadt Wien gearbeitet. Haben das Misttelefon bedient, Vorträge in Schulen gehalten und die Bürger über den richtigen Umgang mit Müll informiert: die Abfallberater der Stadt Wien. Die – so war es auch in der Jobausschreibung gewünscht – zum Teil einen Universitätsabschluss vorweisen konnten.

Bekommen haben sie im Gegenzug ein prekäres Beschäftigungsverhältnis. Die Zusammenarbeit erfolgte auf Basis von Werkverträgen – die nach Meinung der Abfallberater freilich keine sein sollten. „Wir haben fixe Arbeitszeiten, dürfen unsere Arbeit nicht delegieren und sind wirtschaftlich von der Stadt Wien abhängig“, sagte eine Abfallberaterin, die nicht namentlich genannt werden wollte, vor einem Jahr zur „Presse“.

Im Juli 2012 hatte sich die Situation nämlich zugespitzt. Denn anders als bisher wurden die Werkverträge nicht mehr verlängert, weil die Stadt Wien ihre eigenen (angestellten) Mitarbeiter für die Beratung einsetzen wollte. Rund 30 Abfallberater standen plötzlich ohne Job da. Es folgten mehrere (und eher erfolglose) Gesprächsrunden und schließlich der Gang vor das Arbeitsgericht.

Vor Gericht recht bekommen

Nun gibt es einen ersten Teilerfolg. In einem Urteil, das der „Presse“ vorliegt und das im Mai am Arbeits- und Sozialgericht Wien ausgefertigt wurde, wird einer der klagenden Abfallberaterinnen recht gegeben. Ihr Beschäftigungsverhältnis wäre als normale Anstellung einzuordnen gewesen, sagt Rechtsanwalt Harald Karl. Das bedeutet, dass die Klägerin – sofern die Stadt Wien nicht in Berufung geht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – ihre Arbeit in der Stadt Wien wieder aufnehmen kann. Mehr noch: Sie bekommt eine Nachzahlung für die entgangenen Einkünfte, die sie als Angestellte erhalten hätte.

Bei den Abfallberatern ist die Freude freilich groß. Ist doch davon auszugehen, dass das Urteil als richtungsweisend für die noch laufenden Verfahren gilt. Derzeit seien noch circa zehn Verfahren (alle Betroffenen mussten einzeln klagen) anhängig, erklärt eine Abfallberaterin. Wobei diese Verfahren ruhend gestellt wurden. „Man wollte das Urteil des ersten Falls abwarten.“ Das ist nun erfolgt. Demnächst wird sich entscheiden, ob die Stadt Wien in Berufung gehen wird und wie es mit den anderen Verfahren weitergehen soll. Abgesehen davon hat sich die Stadt laut Rechtsanwalt Karl mit einigen der rund 30 Betroffenen schon zuvor mittels Vergleichszahlungen geeinigt.

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