Betteln mit Kindern: Verbot in Wien wirkt

Symbolbild: Betteln
Symbolbild: Betteln(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Sechs Monate nach dem Verbot von Betteln mit Kindern in Wien tendiert die Zahl der gemeldeten Fälle "gegen Null". Auch eine Verschiebung der Kinderbettelei in andere Städte ist ausgeblieben.

Seit 1. Juni 2008 ist das Betteln mit Kindern in Wien verboten. Seither tendiert die Zahl der gemeldeten Fälle "gegen Null", sagte Peter Goldgruber von der Sicherheitspolizei. 2007 seien noch 90 bis hundert "Bettelkinder" unterwegs gewesen, vor allem rund um Weihnachten, berichtet Norbert Ceipek von der "Drehscheibe Augarten", einem Krisenzentrum für "unbegleitete minderjährige Fremde".

Das seit 1. Juni geltende Bettelverbot mit Kindern habe sich aber rasch in deren Heimatländern herumgesprochen. Bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten war die Zahl der gemeldeten Fälle laut Polizei schlagartig zurückgegangen. Ceipek: "Derzeit gibt es vielleicht noch zehn Bettelkinder in Wien."

Informationsnetzwerk aufgebaut


Das liege nicht ausschließlich an den drohenden Verwaltungsstrafen, betonte Gerald Tatzgern vom Büro Schleppereibekämpfung im Bundeskriminalamt. Österreich habe zusätzlich ein Informationsnetzwerk mit den Hauptherkunftsländern der Bettelkinder (Rumänien, Slowakei) aufgebaut. Werden Kinder aufgegriffen, geht die Meldung an die jeweilige Botschaft und von dort an die zuständigen Sozialbehörden. Das dürfte laut Tatzgern und Ceipek auch der Grund dafür sein, dass allem Anschein nach auch keine Verschiebung der Kinderbettelei in andere österreichische Städte stattgefunden hat.

Bettelei mit Kindern im großen Stil gab es in Wien laut Jugendsozialarbeiter Ceipek erst seit 2004. Ostslowakische Banden seien mit den Kindern oft täglich mit der S-Bahn von Bratislava nach Wien gependelt, rumänische Organisationen hätten die Kinder zum Übernachten in Autos oder Substandardwohnungen gezwungen.

Strafe bis zu 700 Euro


Seit Juni 2008 muss in Wien ein Erwachsener, der Minderjährige "zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt", eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro zahlen oder bei Zahlungsunfähigkeit bis zu einer Woche ins Gefängnis. Beim ersten Verstoß sind zwischen 70 und 100 Euro fällig, das erbettelte Geld wird auf jeden Fall eingezogen. Begründet wurde das Verbot in Wien damit, dass Kinder durch das Betteln "in ihrer gesunden psychischen und physischen Entwicklung stark beeinträchtigt" würden.

(APA/Red.)

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