Sommer-Bars: Rechnungshof rügt Pachtverträge in Wien

Archivbild: Die Copa Cagrana vor etwa zwei Jahren; hie rwurde bereits ein Masterplan für die Umgestaltung vorgelegt
Archivbild: Die Copa Cagrana vor etwa zwei Jahren; hie rwurde bereits ein Masterplan für die Umgestaltung vorgelegt Jenis / Die Presse
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Der Rechnungshof hat die Pachtverträge von bekannten Locations wie Copa Cagrana, Badeschiff und Strandbar Herrmann geprüft.

Copa Cagrana, Badeschiff oder Strandbar Herrmann: Der Rechnungshof hat Bestandsverträge von Liegenschaften entlang der Neuen Donau, des Donaukanals und der Donauinsel kontrolliert, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Was den Prüfern u.a. auffiel: Unterschiedliche Vertragsausgestaltungen, nicht nachvollziehbare Entgelte und eine intransparente Auswahl der Pächter.

Die Liegenschaften entlang der Neuen Donau, des Donaukanals und der Donauinsel, wo es zahlreiche Lokale gibt, werden von unterschiedlichen Stellen verwaltet: der Stadt Wien, der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) und dem Bund - vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) bzw. die via donau. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten RH-Bericht unterschieden sich die geprüften Bestandsverträge bei vergleichbaren und benachbarten Nutzungen teils deutlich.

So seien die vereinbarten Entgelte "in Ermangelung eines Berechnungsblatts nicht nachvollziehbar und lagen bei vergleichbaren Gastronomie- und Freizeitbetrieben zwischen rund drei Euro und 90 Euro pro Quadratmeter und Jahr", wird im Prüfbericht festgehalten. Weiterer Kritikpunkt: Die Auswahl der Pächter erfolgte nicht mittels Ausschreibung oder Interessentensuche.

Genauer unter die Lupe genommen wurden dabei auch die Verträge der Lokalmeile Copa Cagrana - im Bericht übrigens konsequent als "Copa Kagrana" bezeichnet - an der Neuen Donau, um die derzeit Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt Wien und dem Generalpächter Norbert Weber herrschen. Das Rathaus wirft Weber vor, er habe die Copa Cagrana verkommen lassen, und will das gesamte Areal neu gestalten. Die alten Lokale wurden bereits abgerissen, ein Masterplan für die Umgestaltung unlängst vorgelegt.

Vertragsverlängerungen trotz Zahlungsrückständen

Bis 2009 gewährten die Stadt bzw. die DHK Weber - dieser wird im Bericht nicht namentlich genannt - wiederholt Vertragsverlängerungen trotz Zahlungsrückständen, räumten Sonderrechte ein oder änderten vertragliche Schutzbestimmungen im Interesse der öffentlichen Hand ohne ausreichende Gegenleistung zugunsten Webers. Was auch auffällt: Obwohl das Verhältnis in den Jahren davor nicht friktionsfrei war, schlossen die Stadt bzw. der Wiener Hafen einen weiteren Vertrag mit Weber, in dem keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde.

Interessantes entdeckte der Rechnungshof auch in vergangenen Vertragsausgestaltungen rund um das Badeschiff, das am Donaukanal ankert. 2004 hatte die Wasserrechtsbehörde die Flächen an einen Mitarbeiter der damals zuständigen Abteilung Wasserstraßen im BMVIT als Privatperson um einen Bestandszins von 483 Euro pro Jahr vermietet. Dieser vermietete wiederum an ein Unternehmen weiter, das dort das "Badeschiff" betrieb - um einen Zins von rund 2.019 Euro. Und zwar nicht pro Jahr, sondern pro Monat. Der Vertrag mit dem Ministeriumsmitarbeiter wurde mittlerweile gekündigt und mit dem Badeschiff-Betreiber direkt abgeschlossen.

Billiger Start für Strandbar Herrmann 

Auch Vermietungs-Details rund um die Strandbar Herrmann wurden ans Tageslicht gebracht. 2005 wurde mit dem Pächter ein Vertrag zum Betrieb der Strandbar abgeschlossen. Der Bestandszins betrug 2.400 Euro jährlich (rund 0,68 Euro pro Quadratmeter). "Dies war der niedrigste flächenbezogene Zins der im Rahmen der Gebarungsprüfung vorliegenden Verträge aus dem Gastronomie- und Freizeitbereich", heißt es dazu im Rechnungshofbericht. 2013 wurde der Bestandszins schließlich auf 20.013 Euro pro Jahr (rund 5,67 Euro pro Quadratmeter) angehoben und damit nahezu verneunfacht - wobei dieser vom RH noch immer als zu niedrig bewertet wird.

Die unterschiedlich gehandhabte und kritisierte Entgeltgestaltung wird am Beispiel Summerstage ersichtlich Der Pächter musste für benachbarte Teilflächen, die sich einerseits in der Verwaltung des Bundes, andererseits in der Verwaltung der Stadt befinden, unterschiedliche Bestandszinse zahlen. Für das "Bundes"-Areal waren (seit 2014) rund 26,3 Euro pro Quadratmeter und Jahr vereinbart, für das "Stadt"-Areal rund 1,91 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Das Rathaus argumentierte dies damit, dass die Summerstage "als Pionierprojekt" zu bezeichnen und über Jahrzehnte gewachsen sei, was sich in den unterschiedlichen Bestandszinsen widerspiegle". Hier stellte der Rechnungshof allerdings infrage, ob denn "eine Pionierleistung jahrzehntelang dauern könne".

Als Konsequenz der Überprüfungen empfahl der RH u.a. bei künftigen Vermietungen und Verpachtungen eine Ausschreibung oder eine transparente Interessentensuche durchzuführen, eine richtlinienkonforme und einheitliche Umsatzbeteiligung "in angemessener Höhe" sowie keine unbefristeten Bestandsverträge auf Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand abzuschließen. Weiters wird für die Erstellung eines Berechnungsblattes plädiert, um die Nachvollziehbarkeit der in den Bestandsverträgen vereinbarten Entgelte sicherzustellen.

(APA)

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