Laut dem 44-Jährigen löste sich ein Schuss, als er seinem Stiefbruder seine Waffen zeigte. Die Staatsanwaltschaft sieht diese Angaben durch ein Gutachten widerlegt.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat gegen den Wiener Banker Anklage wegen Mordes erhoben, der in der Nacht auf den 18. September 2015 in Wien-Währing seinen im selben Unternehmen beschäftigten Stiefbruder erschossen hat. Das gab Karl Schober, der Leiter der Anklagebehörde, am Freitag bekannt.
Der 44-Jährige hatte seiner Darstellung zufolge dem um zwei Jahre jüngeren Mann seine beiden Waffen gezeigt, nachdem die beiden reichlich dem Alkohol zugesprochen hatten. Dabei löste sich ein Schuss. Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf. Der Schütze hatte - wie später festgestellt wurde - mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Der nunmehr Angeklagte hat stets versichert, dass es sich dabei um einen Unfall gehandelt habe.
Für die Staatsanwaltschaft wurde diese Version allerdings durch ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines deutschen Kriminaltechnikers widerlegt, der mittels einer Blutspuren-Analyse feststellte, dass der vom Verdächtigen geschilderte Tathergang sich nicht so zugetragen haben konnte, wie er bei einer Tatrekonstruktion angegeben hatte.
Motiv soll "im persönlichen Bereich liegen"
Das Motiv soll "im persönlichen Bereich" liegen, sagte Behördenleiter Karl Schober: "Wir haben kein hundertprozentiges Motiv. Es gibt aber eine konkrete Vermutung, die in Richtung Eifersucht geht."
Die Mordanklage, die dem Banker in die Justizanstalt Korneuburg zugestellt wurde, wo er seit Mitte Oktober wieder in U-Haft sitzt, ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Philipp Winkler hat zwei Wochen Zeit, um sie allenfalls zu beeinspruchen.
(APA)