Schon am 8. August steht jener afghanische Flüchtling vor Gericht, der beim Donauinselfest versucht haben soll, eine 21-Jährige zu vergewaltigen.
Selbst Bundeskanzler Christian Kern hatte sich eingeschaltet. Der Regierungschef hatte das Unverständnis eines jungen Mannes geteilt, der ein Wutvideo veröffentlicht und daraufhin seinen Job verloren hatte. Thema des Videos: Warum wird ein junger Afghane, der unter dem Verdacht der versuchten Vergewaltigung steht, nicht rasch in U-Haft genommen? Mittlerweile sitzt der 18-Jährige in U-Haft. Sogar ein Prozesstermin steht neuerdings fest: 8. August.
Die Chronologie der Ereignisse ist bemerkenswert: Der Verdächtige wurde am Donauinselfest (Samstag, 24. Juni) wegen des Verdachts der versuchten Vergewaltigung festgenommen. Der diensthabende Journalstaatsanwalt entschied am Sonntag, keine U-Haft zu beantragen. Der junge Afghane, der erklärt hatte, er und die 21-Jährige seien gestürzt, er sei dabei auf die Frau gefallen, habe aber nicht versucht, sie zu vergewaltigen, musste freigelassen werden.
Spannung vor Opferaussage
Vor allem in den sozialen Netzwerken wurde der Fall diskutiert. Viele zeigten sich entrüstet über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien. Dann ging alles sehr schnell: Am Montag reichte die Polizei (nach vorheriger mündlicher Schilderung) einen schriftlichen Bericht nach. Daraufhin schrieb der Staatsanwalt in ein paar Stunden (!) eine Anklage. Und beantragte außerdem nun doch eine Festnahmeanordnung. Am Mittwoch gab der Verhandlungsrichter diesem Antrag statt, woraufhin der Afghane in ein Gefangenenhaus eingeliefert wurde. Wieder zwei Tage später (Freitag) wurde über den Mann formal die U-Haft verhängt. Wegen Fluchtgefahr.
Weil der Verdächtige auf einen Einspruch gegen die Anklage verzichtete, gibt es schon einen Prozesstermin, eben den 8. August. Somit folgt auf eine „Blitzanklage“ ein „Blitzprozess“. Diesen wird der erfahrene Jugendrichter Norbert Gerstberger leiten.
Alles hängt nun von der Aussage und dem Erinnerungsvermögen des mutmaßlichen Opfers ab (laut Polizei war die Frau zur Tatzeit alkoholisiert). Zivile Beamte gaben an, der Verdächtige habe der Frau bereits das T-Shirt heruntergerissen gehabt.
(m. s.)