Sexualdelikt bei Donauinselfest: „Blitzprozess“ folgt auf „Blitzanklage“

Symbolbild: Eine Bühne beim Donauinselfest 2017
Symbolbild: Eine Bühne beim Donauinselfest 2017REUTERS
  • Drucken

Schon am 8. August steht jener afghanische Flüchtling vor Gericht, der beim Donauinselfest versucht haben soll, eine 21-Jährige zu vergewaltigen.

Selbst Bundeskanzler Christian Kern hatte sich eingeschaltet. Der Regierungschef hatte das Unverständnis eines jungen Mannes geteilt, der ein Wutvideo veröffentlicht und daraufhin seinen Job verloren hatte. Thema des Videos: Warum wird ein junger Afghane, der unter dem Verdacht der versuchten Vergewaltigung steht, nicht rasch in U-Haft genommen? Mittlerweile sitzt der 18-Jährige in U-Haft. Sogar ein Prozesstermin steht neuerdings fest: 8. August.

Die Chronologie der Ereignisse ist bemerkenswert: Der Verdächtige wurde am Donauinselfest (Samstag, 24. Juni) wegen des Verdachts der versuchten Vergewaltigung festgenommen. Der diensthabende Journalstaatsanwalt entschied am Sonntag, keine U-Haft zu beantragen. Der junge Afghane, der erklärt hatte, er und die 21-Jährige seien gestürzt, er sei dabei auf die Frau gefallen, habe aber nicht versucht, sie zu vergewaltigen, musste freigelassen werden.

Spannung vor Opferaussage

Vor allem in den sozialen Netzwerken wurde der Fall diskutiert. Viele zeigten sich entrüstet über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien. Dann ging alles sehr schnell: Am Montag reichte die Polizei (nach vorheriger mündlicher Schilderung) einen schriftlichen Bericht nach. Daraufhin schrieb der Staatsanwalt in ein paar Stunden (!) eine Anklage. Und beantragte außerdem nun doch eine Festnahmeanordnung. Am Mittwoch gab der Verhandlungsrichter diesem Antrag statt, woraufhin der Afghane in ein Gefangenenhaus eingeliefert wurde. Wieder zwei Tage später (Freitag) wurde über den Mann formal die U-Haft verhängt. Wegen Fluchtgefahr.

Weil der Verdächtige auf einen Einspruch gegen die Anklage verzichtete, gibt es schon einen Prozesstermin, eben den 8. August. Somit folgt auf eine „Blitzanklage“ ein „Blitzprozess“. Diesen wird der erfahrene Jugendrichter Norbert Gerstberger leiten.

Alles hängt nun von der Aussage und dem Erinnerungsvermögen des mutmaßlichen Opfers ab (laut Polizei war die Frau zur Tatzeit alkoholisiert). Zivile Beamte gaben an, der Verdächtige habe der Frau bereits das T-Shirt heruntergerissen gehabt.

(m. s.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Beim heurigen Donauinselfest am 24. Juni am späten Abend kam es zu den Attacken auf eine 21-jährige slowakische Austauschstudentin.
Wien

Donauinsel-Prozess: Sex erzwingen – „in Österreich nicht möglich“

Eine Haftstrafe erhielt jener Afghanistan-Flüchtling, der am Donauinselfest eine Frau sexuell attackiert hatte.
Der Angeklagte am ersten Prozesstag
Österreich

Vorfall am Donauinselfest: Keine Vergewaltigung, teilbedingte Haft

Ein junger Afghane, der am Wiener Donauinselfest über eine junge Slowakin hergefallen war, wurde wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung schuldig gesprochen. Er hat gute Chancen auf Strafaufschub.
Was im Gedränge beim Donauinselfest wirklich geschehen ist, das soll die Aussage des Opfers im September klären.
Wien

Donauinsel-Prozess: Afghane enthaftet

Eine Studentin soll am Donauinselfest beinahe vergewaltigt worden sein. Der Angeklagte spricht von Einvernehmlichkeit – und wird am ersten Prozesstag auf freien Fuß gesetzt.
Der Angeklagte am Dienstag auf dem Weg zum Gerichtssaal.
Wien

Prozess um Sexualdelikt bei Donauinselfest: Angeklagter freigelassen

Ein mittlerweile 19-jähriger Afghane soll am Wiener Donauinselfest über eine junge Slowakin hergefallen sein. "Ich bin nicht schuldig", sagt er vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt, der Asylwerber enthaftet.
Wiener Donauinselfest
Wien

18-Jähriger nach Vergewaltigungsversuch am Donauinselfest in U-Haft

Der Afghane soll eine 21-Jährige erst mit anderen Jugendlichen eingekreist und begrapscht und sie dann in ein Gebüsch gezerrt haben. Anklage wurde bereits eingebracht.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.