Verhüllungsverbot: Drei Clowns bei Demo angezeigt

REUTERS
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Der "traditionelle Clownspaziergang" endete für einige Teilnehmer mit Verwarnungen oder Anzeigen.

Das heute, Sonntag, in Kraft getretene Gesichtsverhüllungsverbot hat schon zu ersten Anzeigen geführt. Angezeigt wurden allerdings nicht konservativ verhüllte Musliminnen, sondern Clowns - bei dem aus Protest gegen das "Burka-Verbot" organisierten "Traditionellen Clownspaziergang" vor dem Parlament. Drei maskierte Teilnehmer wurden nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz angezeigt.

Außerdem erteilte die Polizei laut einer Aussendung 46 Demoteilnehmern Abmahnungen, auch ein Organmandat wurde ausgestellt.

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (abgekürzt AGesVG) verbietet nicht nur die konservativ-islamische Gesichtsschleier, sondern auch das Tragen von Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken in der Öffentlichkeit - außer bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich nötig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.

(APA)

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