Zwei Tage nach den Messer-Attacken in Wien-Leopoldstadt ist auch der schwerst verletzte 67-Jährige außer Lebensgefahr. Die Polizei gab bekannt, dass der Verdächtige im Vorjahr wegen Drogenhandels in Haft war.
Der 23-jährige Afghane, dem zwei Messer-Attacken auf insgesamt vier Menschen in Wien-Leopoldstadt zur Last gelegt werden, hat bis 8. Dezember 2017 eine Haftstrafe verbüßt. Das hat die Polizei am Freitagnachmittag bestätigt. Demnach war der junge Mann am 8. August vergangenen Jahres unter dem Verdacht des Drogenhandels festgenommen worden und hat am 30. August die Haftstrafe angetreten. In den kommenden Stunden wird der Beschuldigte erneut an die Justiz überstellt.
Die Einvernahmen sind nach Angaben der Polizei abgeschlossen. Es hätten sich keine neuen tatrelevanten Informationen ergeben, hieß es in einer Aussendung der Landespolizeidirektion. Der 23-Jährige hat sich am Donnerstag geständig gezeigt. In der Praterstraße griff er eine Familie an, am Praterstern dann einen 20-jährigen Bekannten.
Terroristischer Hintergrund ausgeschlossen
Zuvor hatte es geheißen, der Mann sei bis zu seiner Festnahme am Mittwoch als "U-Boot" gelebt haben. Er sei jedoch polizeilich auffällig geworden und ins Drogenmilieu abgeglitten. Gegenüber den Behörden habe er angegeben, Österreich ohnehin wieder verlassen zu wollen. 2015 hatte er um Asyl angesucht, sich aber dem Verfahren entzogen.
Das Motiv des Beschuldigten dürfte die "grundsätzliche Unzufriedenheit mit seiner Lebenssituation sowie sein Drogenproblem" gewesen sein. Ein religiöser Hintergrund wird nach wie vor ausgeschlossen.
67-Jähriger nicht mehr in Lebensgefahr
Am schwersten wurde der 67-jährige Familienvater verletzt, er musste in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Der Mann, der sich nach der Messer-Attacke in Lebensgefahr befand, war am Freitag in einem stabilen Zustand, wie die PR-Agentur des behandelnden Krankenhauses mitteilte.
Die Familie hat sich unterdessen für die öffentliche Anteilnahme bedankt. Zugleich appellierte Anwältin Maria Windhager, die die Familie medienrechtlich vertritt, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Die Betroffenen sollen sich nun "in aller Ruhe ihrer Genesung widmen können". In einigen Medien seien bereits identifizierende Angaben gemacht worden - das gelte auch für nicht ausreichend verpixelte Fotos. "Das wäre ab sofort zu unterlassen. Bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte werden rechtliche Schritte ergriffen."
(APA)