Märkte: Länger offen, mehr Gastro, Stände teurer

Marktstände müssen künftig von Montag bis Freitag zumindest von 15 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr offen haben.
Marktstände müssen künftig von Montag bis Freitag zumindest von 15 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr offen haben.(c) Clemens Fabry
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Der lange erwartete Entwurf sieht unter anderem eine neue Aufteilung zwischen Gastronomie und Lebensmittelhandel vor. Leerstände sollen zudem durch verpflichtende Kernöffnungszeiten verringert werden.

Wien. Eine neue Aufteilung zwischen Gastronomie und Lebensmittelhandel, längere Öffnungszeiten und höhere Tarife sieht die neue Marktordnung für Wiens Märkte vor. Der schon länger erwartete Entwurf wurde am Mittwoch von der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und vom Märktesprecher der Grünen, Rüdiger Maresch, präsentiert.

„Wir haben intensiv und, ich gebe zu, sehr lange daran gearbeitet, aber es war uns wichtig, dass es kein Schnellschuss ist“, sagt Sima. Der Entwurf wird kommende Woche für acht Wochen in Begutachtung geschickt. In Kraft treten soll die neue Marktordnung bereits mit 1. Oktober 2018.

Im vergangenen Sommer hatte Sima „die Notbremse gezogen“, wie sie es nannte, um den „Wildwuchs“ im Gastrobereich einzudämmen. Seit 1. Juli wurden an neu übernommenen bzw. eröffneten Gemüse- oder Delikatessenläden keine sogenannten Nebenrechte – also die Erlaubnis, an maximal acht Sitzplätzen Speisen und Getränke zu servieren – mehr vergeben. Die Maßnahme sorgte für Kritik. „Mit dieser Marktordnung ist der Graubereich mit Nebenrechten aus meiner Sicht gelöst“, sagt Sima. Ihr liege der Schutz des Lebensmittelhandels am Herzen. Natürlich sei auch wichtig, die Gastronomie zu erhalten.

Eigene Kategorie geschaffen

Die Probleme seien entstanden, da es nur zwei Kategorien gegeben habe – den Lebensmittelhandel und die Gastronomie. Mit der neuen Marktordnung wird für die Lebensmittelhändler mit Nebenrechten eine eigene Kategorie geschaffen. Die Beschränkung auf acht Sitzplätze bleibt allerdings bestehen. Nun wird die Aufteilung zwischen Gastronomie, reinem Lebensmittelhandel und Lebensmittelhändlern mit einem beschränkten gastronomischen Angebot neu geregelt. Der Anteil der Gastronomie wird leicht erhöht. So darf es künftig maximal 40 statt 33,3 Prozent Gastronomie geben. Lebensmittelhändler mit Nebenrechten dürfen ebenso maximal 40 Prozent ausmachen. Das heißt, es müssen auf jedem Markt zumindest 20 Prozent Lebensmittel, Waren aller Art und Dienstleister vertreten sein.

Darüber hinaus wurde ein neues Tarifmodell entwickelt: Auf die Gastronomie kommt ein Plus von zehn Prozent zu. Für einen Gastronomiestand auf dem Brunnenmarkt mit 17 Quadratmetern müssen künftig beispielsweise 118 Euro statt 107 Euro monatlich gezahlt werden. Die Tarife für den Lebensmittelhandel bleiben dagegen unverändert, „weil ich den Eindruck habe, dass sie die schwierigste Startposition haben“, so Sima.

Die Lebensmittelhändler mit Nebenrechten, die bisher zum Lebensmittelhandel zählten, müssen künftig höhere Tarife bezahlen, die sich zwischen jenen der Gastronomie und jenen des Lebensmittelhandels bewegen. Leerstände sollen durch verpflichtende Kernöffnungszeiten verringert werden. Alle Marktstände müssen künftig von Montag bis Freitag zumindest von 15 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr offen haben.

Generell wurde eine Ausweitung der Öffnungszeiten vereinbart: So darf der Lebensmittelhandel – analog zu den Supermärkten – von Montag bis Freitag bis 21 Uhr statt bis 19.30 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr statt bis 17 Uhr geöffnet haben. Gastronomiebetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis maximal 23 Uhr geöffnet haben.

Befristung auf 15 Jahre

Ein weiterer Punkt, der neu geregelt wird, sind die Vergaben. Bei einer Neuvergabe wird ein Stand auf 15 Jahre vergeben, danach kann der Vertrag um zehn Jahre verlängert werden. Dadurch soll „Fantasieablösen“ in Millionenhöhe Einhalt geboten werden. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2018)

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