IGGÖ-Präsident: „Islamgesetz nicht praxistauglich“

IGGiÖ-Präsident Ibrahim Olgun sagt, er habe sich rund um die Moscheenschließungen nur an das Islamgesetz gehalten.
IGGiÖ-Präsident Ibrahim Olgun sagt, er habe sich rund um die Moscheenschließungen nur an das Islamgesetz gehalten.APA/HANS PUNZ
  • Drucken

IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun klagt, das Gesetz sei schwierig umzusetzen. Die jüngst geschlossene Moschee in Favoriten will er wieder öffnen lassen – sobald der Verein alle Bedenken ausräumt.

Wien. „Das Islamgesetz ist nicht praxistauglich“, sagt Ibrahim Olgun, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). So sei „die Durchführbarkeit des Gesetzes in Teilen für die IGGÖ sehr schwierig“, weil man von der Regierung nicht die notwendigen Ressourcen dafür bekommen habe. Aber Olgun geht noch weiter – so entspreche das Verbot der Auslandsfinanzierung „nicht dem Gleichheitsgrundsatz, und somit ist die Verfassungskonformität zu prüfen“.

Aktueller Anlass für seine Unzufriedenheit mit dem 2015 erlassenen Gesetz ist die aktuelle Debatte um die Schließung von Moscheen und die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde. Er habe es hier mit einem Gesetz zu tun, an das er sich halten müsse – das seine Vorgänger in der IGGÖ zu verantworten hätten. Und die hätten nicht hinterfragt, welche Folgen sich dadurch ergeben würden.

Gemäß dem Islamgesetz sei er nun einmal verpflichtet gewesen, Vereine oder Kultusgemeinden, die die Gesetze nicht einhalten, beim Kultusamt zu melden. „Dieser Aufgabe“, sagt er zur „Presse“, „sind wir entsprechend nachgegangen.“ Man müsse handeln, wenn Missstände auftreten. Im Fall der Arabischen Kultusgemeinde habe man Meldung erstattet, da einige Voraussetzungen nicht mehr erfüllt waren, „weil einige Moscheen ausgetreten sind und in weiterer Folge unabhängige Moscheegemeinden gegründet haben“. So habe die Kultusgemeinde nicht mehr die erforderlichen zehn Moscheen gehabt.

Schließung wegen Formfehlern

Bei einer Überprüfung habe man auch festgestellt, dass einige Einrichtungen der Kultusgemeinde „als Moschee gemeldet waren, die gar keine richtigen Moscheen waren“ – sondern Geschäftslokale, Sportvereine und eine Schule. Natürlich habe man diese Ungereimtheiten dem Kultusamt melden müssen. Dass die Moscheen schließlich geschlossen wurden, sei aber nicht das Ziel gewesen. „Das Vorgehen der Regierung war nicht mit der IGGÖ akkordiert.“

Generell sei auch der Eindruck, den die Regierung erweckt hat, dass man Moscheen wegen extremistischer Umtriebe geschlossen habe, ein falscher. Es gehe „bei sämtlichen betroffenen Moscheen um Formfehler von grobem oder geringem Ausmaß. Sämtliche Formfehler können kurz- oder mittelfristig behoben werden, sofern die Moscheeneinrichtungen mit der IGGÖ aktiv kooperieren.“ Es sei also unverständlich, warum „die Regierung bei der Pressekonferenz den ,Kampf gegen den politischen Islam‘ als Grund für diese Aktion in den Vordergrund stellte“.

Die Moschee Nizam-i Alem am Antonsplatz in Wien Favoriten, die der türkisch-nationalistischen Partei BBP nahesteht, soll nach Olguns Willen also wieder öffnen können, sobald der Verein alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine für die IGGÖ wichtige Voraussetzung sei das auch schon: „Uns liegt bereits eine vom Verein unterfertigte schriftliche Stellungnahme vor, dass die Vereinstätigkeit keine politischen Agenden, sei es aus dem In- oder Ausland, umfasst.“

Antrag auf vorzeitige Neuwahl

Abseits der Moscheenschließungen hat der Vorstoß der Regierung auch weitere Konsequenzen. So tobt in der Glaubensgemeinschaft ein Machtkampf. Vizepräsident Abdi Tasdögen attackiert seit Tagen den Präsidenten – Olgun habe die Schließung der Moscheen selbst beim Kultusamt initiiert, so der Vorwurf. Olgun weist das zurück und verweist auf seine Verpflichtungen durch das Islamgesetz. Doch Tasdögen ging noch weiter, leitete im Alleingang einen Antrag der Moschee am Antonsplatz an das Kultusamt weiter – der prompt abgelehnt wurde. Als Vizepräsident, so die Begründung für die Ablehnung, sei er nicht das zeichnungsberechtigte Organ. Olgun spricht in diesem Zusammenhang von „opportunistischen Selbstinszenierungen“.

Das Klima in der IGGÖ ist jedenfalls vergiftet. Zuletzt hat Tasdögen eine Sitzung des Schurarats, also des Parlaments der IGGÖ, beantragt. Am 30. Juni soll der Rat tagen – mit dem Tagesordnungspunkt einer vorzeitigen Neuwahl. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, wäre eine Wahl vermutlich im September oder Oktober wahrscheinlich.

Bei der – zahlenmäßig recht unbedeutenden – Arabischen Kultusgemeinde steht man wenig überraschend nicht auf Olguns Seite. So wirft Vorsitzender Gabal Zikry dem Präsidenten per Aussendung „peinliche Ausflüchte“ und „intransparentes Agieren“ vor. Titel des Textes: „Stoppt Olguns Machtrausch!“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenpolitik

Moscheen-Schließung als Zeichen vor Israel-Besuch?

ÖVP-Abgeordneter Efgani Dönmez erklärte in einem Interview, die Moscheen-Schließung sei ein Zeichen vor dem Israel-Besuch des Bundeskanzlers gewesen: "Man wollte eine klare Botschaft im Gepäck haben."
MOSCHEE-VEREIN 'NIZAM-I ALEM'
Wien

Umstrittene Moschee in Wien-Favoriten wieder geöffnet

Die vergangene Woche geschlossene Moschee in Wien Favoriten ist wieder offen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) übernahm die Moschee. Kultusamt erkannte bei einem Lokalaugenschein am Freitag "keine problematischen Auffälligkeiten".
Wien

Kultusamt lehnt Öffnung von geschlossener Moschee ab

Die Moschee am Antonsplatz in Wien-Favoriten bleibt weiter geschlossen. Das Kultusamt lehnte eine vom Vizepräsidenten der IGGÖ eingebrachte Meldung ab.
Österreich

Moscheen-Schließungen: Islamische Glaubensgemeinschaft kündigt rechtliche Schritte an

IGGÖ-Präsident Olgun wirft der Regierung vor, "die Glaubensgemeinschaft aus politischem Kalkül heraus in Verruf zu bringen". Auch der türkische Präsident Erdogan kündigt Maßnahmen an.
Religion

Verfassungsgericht bestätigt: Imame dürfen nicht aus dem Ausland finanziert werden

Türkische Imame hatten Beschwerde gegen das Islamgesetz eingelegt, die der VfGh abwies. Verboten sind nur Zuwendungen von anderen Staaten, nicht jedoch von ausländischen Privaten. Die Islamische Glaubensgemeinschaft erwägt den Gang zum Europäischen Gerichtshof.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.