500 Euro für übersehenen Schienbeinbruch: Wen vertritt eigentlich die Patientenanwältin?

Sigrid Pilz
Sigrid PilzClemens Fabry
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Der Familie eines Kindes, bei dem im AKH ein Schienbeinbruch übersehen wurde, bot die Versicherung 500 Euro an. Die Wiener Patientenanwaltschaft hält das für „angemessen“.

Nachdem vor einigen Wochen ein Arzt im Wiener AKH den Schienbeinbruch eines 14 Monate alten Kindes nicht erkannte („Die Presse“ berichtete) und es erst einen Tag später behandelt wurde, bekam die Familie nun von der Haftpflichtversicherung des AKH eine Entschädigung von 500 Euro. Erstritten von der Wiener Patientenanwaltschaft, an die sich die Mutter des Kindes gewandt hatte.

Wobei „erstritten“ in diesem Kontext ein relativer Begriff ist.
Denn die Patientenanwaltschaft riet der Familie nicht nur von Anfang an von einem Rechtsstreit ab, weil es kaum Aussichten auf ein hohes Schmerzensgeld gäbe. Sondern empfahl ihr explizit, das erste Angebot von 500 Euro anzunehmen, da diese Summe „wesentlich höher als die Schmerzensgeldperioden nach der geltenden Rechtssprechung und daher auf jeden Fall angemessen“ sei, wie aus der Konversation zwischen Familie und Patientenanwaltschaft hervorgeht. Darin wird die Versicherung des AKH sogar gelobt, denn sie habe sich „unpräjudiziell auf schnellem Weg bereit erklärt“, diese Entschädigung zu leisten. Die Familie wird aufgefordert, ihre Bankverbindung anzugeben, damit das Geld überwiesen werden kann.

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