Zwölf Jahre Haft wegen Vergewaltigung: Verurteilter versucht zu fliehen

Der Mann unternahm, obwohl von drei Polizisten begleitet, nach seiner Verurteilung einen Fluchtversuch. Ein Passant stellte dem Flüchtenden ein Bein.

Ein Zeitungszusteller, der am 22. Dezember 2017 in Wien-Favoriten in seinem Lieferwagen ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wurde ihm eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 13.200 Euro auferlegt.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde der aufgrund einer fragwürdigen Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) bis zuletzt auf freiem Fuß befindliche Mann festgenommen. Richter Stefan Apostol verhängte über den gebürtigen Inder noch im Gerichtssaal wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr die U-Haft. Der 25-Jährige wurde von drei Polizisten, die sich vor der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal postiert hatten, abgeführt.

Mann begeht Fluchtversuch

Der Verurteilte leistete zunächst keinen Widerstand und hinterließ auf dem Weg Richtung Justizanstalt einen verzweifelten Eindruck. Dann unternahm er aber einen Fluchtversuch. Der Sprecher der Wiener Landespolizeidirektion, Paul Eidenberger, bestätigte den Zwischenfall. "Der Mann hat sich plötzlich losgerissen, konnte aber überwältigt werden." Ein Passant soll dabei den Beamten eine tatkräftige Hilfe gewesen sein, indem er dem Flüchtenden auf der Wickenburggasse ein Bein stellte.

Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft nun ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt einleiten.

Die Vergewaltigung

Die Jugendliche war nach einem Besuch des Christkindlmarktes am Wiener Rathausplatz in einen Streit mit ihrer Mutter geraten. Sie verließ die Wohnung, irrte im Freien herum und wurde laut Anklage von dem Zeitungszusteller in verweintem Zustand aufgelesen, der ihr versprochen haben soll, sie nach Hause zu bringen. Am Beifahrersitz wurde die 15-Jährige der Staatsanwaltschaft zufolge vergewaltigt.

"Keinerlei Reue"

"Das Beweisverfahren hat eindeutig ergeben, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie das Opfer ihn der Polizei geschildert hat", hielt Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung fest. Die Verantwortung des Angeklagten - der vor Gericht von einvernehmlichem Sex gesprochen hatte, den er bislang stets geleugnet hatte - bezeichnete Apostol als Schutzbehauptung: "Das stimmt alles nicht."

Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren erschienen dem Schöffensenat zwölf Jahre schuld- und tatangemessen. Mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Inders berücksichtigt, erschwerend war demgegenüber, "dass Sie keinerlei Reue gezeigt haben", wie Apostol darlegte. Außerdem nutzte der Zeitungszusteller nach Ansicht des Gerichts "die Wehrlosigkeit des alkoholisierten Opfers aus", wie der Vorsitzende bemerkte.

"Das ist ein besonders schwerer Fall. Sie haben das Leben und die weitere Existenz des Opfers zerstört", hielt der Richter fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Nikolaus Rast meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler gab vorerst keine Erklärung ab.

Mädchen konnte nicht einvernommen werden

Die 15-Jährige, deren Befragung beim ersten Termin abgebrochen werden musste, weil das Mädchen einen Zusammenbruch erlitt, konnte nicht mehr vernommen werden. Wie Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der das Mädchen Ende Juni untersucht hat, darlegte, ist diese derzeit nicht aussagefähig. "Aktuell ist sie nicht verhandlungsfähig", betonte Hofmann. Der psychische Leidensdruck eines neuerlichen Zeugenauftritts wäre zu groß, meinte der Gutachter.

Der Expertise des Sachverständigen zufolge hat das, was das Mädchen laut Anklage kurz vor Weihnachten erlebt hat, ein "sehr schwerwiegendes Krankheitsereignis" bewirkt, erläuterte Hofmann. Die psychischen Folgen bewertete Hofmann als schwere Beeinträchtigung: "Die Kriterien einer schweren Körperverletzung sind erfüllt. Angesichts des Schweregrades gehe ich davon aus, dass das mit einer großen Wahrscheinlichkeit in einen Dauerzustand übergehen wird."

Mann bestieg Flugzeug nach Indien

Die Verhandlung wurde von enormem medialen Interesse begleitet. Aufgrund des starken Besucherandrangs musste sie kurzfristig sogar in einen Schwurgerichtssaal verlegt werden.

Im Vorfeld hatte der Fall justizintern kontroversielle Diskussionen ausgelöst. Denn nach dem ersten Verhandlungstermin Anfang Mai war der bis dahin auf freiem Fuß befindliche Angeklagte vom Landesgericht für Strafsachen wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Dagegen legte der 25-Jährige Beschwerde ein, der das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Folge gab. Der Inder wurde auf freien Fuß gesetzt, worauf er wenig später ein Flugzeug nach Indien bestieg - allerdings nur, um seine kranke Mutter zu besuchen, wie sein Verteidiger Nikolaus Rast betonte.

(APA)

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