Wien: Mehr Flächen für sozialen Wohnbau

Rot-grünes Duo mit einem Ex-Minister: Stadträtin Gaal, der grüne Planungssprecher Chorherr (li) und Sozialbau-Chef Ostermayer.
Rot-grünes Duo mit einem Ex-Minister: Stadträtin Gaal, der grüne Planungssprecher Chorherr (li) und Sozialbau-Chef Ostermayer.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die rot-grüne Regierung führt eine neue Widmungskategorie ein, um Grundstücke für den geförderten Wohnbau zu reservieren. So soll mehr leistbarer Wohnraum auf den Markt kommen.

Wien. Die Bundeshauptstadt führt eine neue Flächenwidmungskategorie ein. Um mehr leistbaren Wohnraum zu ermöglichen und Grundstücksspekulation einzudämmen, wird die Bauordnungsnovelle, die im Herbst beschlossen werden soll, um diese Maßnahme erweitert. Die Neuerung wurde am Donnerstag von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und dem grünen Planungssprecher Christoph Chorherr präsentiert.

Mit der Einführung der Kategorie „geförderter Wohnbau“, die die bisherige zahnlosere Kategorie „förderbarer Wohnbau“ ersetzt, sollen Grundstückspreise reduziert und die Mietkosten herabgesetzt werden, erklärte Chorherr. Auf Flächen, die diese Widmung erhalten, dürfen nur Wohnbauten mit einem überwiegenden Anteil an geförderten Wohnungen errichtet werden. „Es ist aus meiner Sicht das wichtigste wohnpolitische Gesetz, seit Rot-Grün regiert“, sagte Chorherr. Die Maßnahme begegne „dem größten Problem, das wir im sozialen Wohnbau haben“, nämlich dass es zu wenig Grund gebe, auf dem zu Bedingungen des geförderten Wohnbaus gebaut werden könne. Es handle sich um einen wichtigen Schritt, um Grundstücksspekulation entgegenzutreten und verstärkt Flächen für leistbare Wohnungen zu mobilisieren, betonte Gaal.

Preis bei Umwidmung limitiert

Die Grundkosten im geförderten Wohnbau werden nun mit 188 Euro pro Quadratmeter oberirdischer Bruttogrundstücksfläche limitiert. Derzeit gebe es Grundbesitzer, die ihre Flächen in der Größenordnung von bis zu 2000 Euro pro Quadratmeter zum Verkauf anbieten würden, so Chorherr. Als Miete dürfen nicht mehr als rund fünf Euro netto pro Quadratmeter verlangt werden. Im Verkaufsfall muss die Stadt Wien ihre Zustimmung geben.

Es gehe nicht darum, in bestehende Flächenwidmungen einzugreifen, versicherte Stadträtin Gaal. Die neue Kategorie soll angewendet werden, wenn eine höherwertige Widmung angestrebt wird, also etwa von einer landwirtschaftlichen Widmung in Bauland umgewidmet wird. Details zur neuen Widmung und ihrem Anwendungsbereich werden bis Ende des Jahres erarbeitet. Die neue Regelung werde zu einer Preisdämpfung führen, zeigte sich auch Ex-Minister Josef Ostermayer, Obmann des Wiener Landesverbandes der Gemeinnützigen, der ebenfalls an der Präsentation der Neuerung beteiligt war, überzeugt. „Ich bin aus Sicht der Wiener gemeinnützigen Bauträger sehr froh und dankbar, dass Wien diesen Weg geht“, sagte er.

Grundlage für die Regelung sind Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs. „Es gab vorher durchaus berechtigte juristische Einwände dagegen. Das ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht“, erklärte Chorherr, warum die Maßnahme nicht früher gesetzt wurde. Kürzlich habe das Höchstgericht aber eine Klage der Interessensvertreter der Hauseigentümer mit der Begründung zurückgewiesen, dass es im öffentlichen Interesse liege, die „Erschwinglichkeit der Wohnung, insbesondere für einkommensschwächere Gruppen, zu gewährleisten“ und eine „spürbare Preisdämpfung“ zu bewirken.

Die Novelle der Bauordnung, die in großen Teilen bereits im April präsentiert wurde und mit der unter anderem auch der Abriss von Gründerzeithäusern erschwert wird, geht nächste Woche in Begutachtung. Im November soll sie beschlossen werden. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2018)

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