Leitfaden gegen Bauskandale

Beim Bau des Skylink explodierten die Kosten.
Beim Bau des Skylink explodierten die Kosten.APA/HANS KLAUS TECHT
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Ein neuer Leitfaden soll zeigen, wie Kostenexplosionen bei Bauprojekten vermieden werden können.

Wien. Skylink und Krankenhaus Nord sind die prominentesten Beispiele – neben der in Schieflage geratenen Sanierung des Parlaments („Die Presse“ berichtete). Daneben gibt es zahlreiche kleinere Bauprojekte der öffentlichen Hand, bei denen die Kosten explodieren. Das hat nun den Rechnungshof (RH) auf den Plan gerufen. Unter dem Titel „Wie man Kostenexplosionen vermeidet und Qualität sichert“ hat er am Freitag einen Leitfaden für die öffentliche Hand präsentiert, um derartige Vorfälle künftig zu vermeiden. Basis dafür sind die Erkenntnisse aus 55 Prüfungen von Bauprojekten durch den RH – von einem kommunalen Strandbad bis zum Krankenhaus Nord.

Grundsätzlich wird festgehalten: „Mangelnde Bereitschaft, umfassend Verantwortung zu übernehmen, und Defizite in der Planung sind wesentliche Gründe für Verzögerungen und Kostenexplosionen bei Bauprojekten.“ Nachsatz: „Verantwortung ist nicht delegierbar.“ Risken seien hier fehlendes Know-how im Projektmanagement, fehlende oder späte Entscheidungen. Anders formuliert: Man soll doch bitte jemanden an die Projektspitze setzen, der kompetent ist. Diese Person muss auch befugt sein, notwendige Entscheidungen zu treffen.

Dazu sollte das sogenannte Anti-Claim-Management von Anfang an Teil bei der Abwicklung des Projekts sein. Also das Verhindern von gezielten Nachforderungen von Auftragnehmern/Baufirmen, die wegen z. B. kleiner Planänderungen gern hohe Extrakosten verrechnen. Der RH fordert als Gegenmaßnahme eine genaue Bauüberwachung vor Ort inklusive einer ebenso genauen Kontrolle der Abrechnung von geleisteten Arbeiten. Im Bereich der Korruptionsprävention müssten Verhaltensrichtlinien auch für externe Auftragnehmer erarbeitet und umgesetzt werden, so der RH, der festhält: Je länger ein Projekt dauert, desto weniger können die Kosten beeinflusst werden. Deshalb müssten bereits in der Planungsphase die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden – um spätere Adaptionen zu vermeiden. Es ist in regelmäßigen Abständen ein Soll-Ist-Vergleich der Projektkosten zu erstellen, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

Bitte Preise vergleichen

Der Rechnungshof moniert dazu einen Punkt, der oft missachtet wird: Öffentliche Auftraggeber müssen sich bei Beschaffungen (Bau-, Liefer-, Dienstleistungen) an das Bundesvergaberecht halten. Das Wissen über das Vergaberecht sei dazu nicht auf dem Letztstand. Die letzte RH-Empfehlung wirkt völlig skurril und ist bezeichnend für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand: Wenn man schon Aufträge direkt vergibt, also ohne Ausschreibung – dann möge man doch Preisvergleiche machen. (stu)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2018)

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