Wo und wie man in Wien parken darf

Die Presse
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Döbling hat sich für ein Parkpickerl entschieden, in Simmering kommt es im November. Ein Überblick über Kurzparkzonen und Pickerl in Wien.

Das Parkpickerl kommt jetzt doch flächendeckend für Wien-Döbling. Dafür stimmten in der Bezirksvertretung am Donnerstag die SPÖ, die Grünen, Neos und Teile der ÖVP. Laut der Aussendung von SPÖ und Grünen wird die flächendeckende Kurzparkzone von 9.00 bis 19.00 Uhr eingeführt.

Damit könnten viele geplagte Döblinger aufatmen, betonten SPÖ-Gemeinderätin Barbara Novak und Gemeinderat Rüdiger Maresch von den Grünen. Denn viele Wiener Autofahrer seien zum Parken in den 19. Bezirk ausgewichen. Kritik an der Entscheidung kam von Bezirksvorsteher Adi Tiller. Ihm zufolge seien Bezirksräte bedroht worden, damit sie für das Parkpickerl stimmen.

Zonen im Detail

In den umliegenden Bezirken gibt es das Parkpickerl schon länger. Insgesamt sind in 17 Bezirken Wiens flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet, in denen das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig ist. Für Geschäftsstraßen gelten in ganz Wien besondere Regelungen. In den Geschäftsstraßen im Gebiet der flächendeckenden Kurzparkzonen darf mit Parkpickerl des betreffenden Bezirkes und eingelegter Parkscheibe 1,5 Stunden geparkt werden.

In den Bezirken 1. bis 10. sowie dem 20. Bezirk gelten flächendeckende Kurzparkzonen an Werktagen von 9.00 bis 22.00 Uhr. In den Bezirken 12., 14., 16., 17., 18. Bezirk gilt eine Kurzparkzone an Werktagen von 9.00 bis 19 Uhr. Jedoch ist die Zone in vielen Außenbezirken nicht flächendeckend, sondern nur bis zu einer gewissen Grenze.

In Simmering wurde im Oktober 2017 über die Einführung der  Parkraumbewirtschaftung - also kostenpflichtiger Kurzparkzonen und des "Parkpickerls" für Anrainer - abgestimmt. Eine Kurzparkzone im Zentrum kommt ab 5. November.

(twi)

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