Mit Rücksicht auf die journalistische Sorgfaltspflicht würde Sigrid Maurer bei künftigen Hass-Nachrichten nach einer Bestätigung des Absenders fragen, verkündete sie auf Twitter.
Nach dem Schuldspruch wegen übler Nachrede gegen ihre Person hat Sigrid Maurer auf humorvolle Weise auf Twitter gezeigt, wie sie nach derzeitiger Rechtslage auf Hasspostings regieren könnte. Sie müsse den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat.
Sie bezieht sich damit auf das Urteil des Richters, dass Maurer der journalistische Sorgfaltspflicht nicht entsprochen habe, bevor sie die obszöne Nachrichten in Sozialen Netzwerken veröffentlichte.
"Künftiges Management" von beleidigenden Nachrichten oder Hasspostings würde bei ihr folgendermaßen aussehen: "Sehr geehrter Herr ....., um meiner journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen bitte ich Sie um Bestätigung, dass Sie diese Nachricht tatsächlich selbst verfasst und abgesendet haben. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Sigi Maurer", schreibt Maurer in dem Posting mit Hinweis auf die "journalistische Sorgfaltspflicht.
(APA)