Zwölf Jahre Haft für Mord an 91-Jähriger in Wien-Penzing

Der Schuldspruch fiel mit 5:3 Stimmen mit dem knappest möglichen Stimmverhältnis im Sinn der Anklage aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 20-jähriger Bursch ist am Mittwoch am Landesgericht wegen Mordes an einer hochbetagten Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll die 91-Jährige am 23. Jänner 2018 in ihrer Wohnung in der Goldschlagstraße in Wien-Penzing mit einem Holzscheit und einem Hammer erschlagen haben, weil diese seine Schwester wegen Diebstahls angezeigt hatte und ihre Anzeige nicht zurücknehmen wollte.

Der Schuldspruch fiel mit 5:3 Stimmen mit dem knappest möglichen Stimmverhältnis im Sinn der Anklage aus. Hätte nur ein weiterer Geschworener den Unschuldbeteuerungen des Angeklagten geglaubt, wäre dieser freizusprechen gewesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Ich bin mir dessen bewusst, dass ich das nicht gemacht habe", bekräftigte der 20-Jährige nach der Rechtsbelehrung. Nach kurzer Rücksprache mit Verteidiger Timo Gerersdorfer meldete er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwalt Harald Bohe gab vorerst keine Erklärung ab.

DNA belastet Angeklagten

"Ich bin unschuldig", hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme versichert. Er hätte zu der 91-Jährigen keinen Kontakt gehabt und wäre nie in ihrer Wohnung gewesen. Er wurde allerdings massiv von einem von der Justiz eingeholten DNA-Gutachten belastet. Auf der Krücke der Frau und auf der Finne - der spitzen Seite - eines am Tatort sichergestellten Hammers wurden Mischspuren sichergestellt, die dem Opfer und dem Angeklagten zugeordnet werden konnten. "Es besteht kein Zweifel, dass sich die Spuren zur Gänze aus genetischen Merkmalen der beiden zusammensetzen", erklärte eine DNA-Sachverständige den Geschworenen.

Wie bei der Obduktion festgestellt wurde, war die Pensionistin mit einem gegen das Ohr gerichteten Schlag mit dem Hammer und zumindest zwei Schlägen mit einem Holzscheit zu Tode gebracht worden. Vier weitere Hiebe gegen ihren Kopf konnten keinem konkreten Gegenstand zugeordnet werden. Das Opfer war nicht sofort tot. "Ich kann gesichert sagen, dass die Frau noch länger gelebt hat und erst nach einiger Zeit an einer Hirnlähmung nach einem Schädel-Hirn-Traum mit Schädelbruch gestorben ist", führte der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp aus.

Folgt man der Anklage, war ein Diebstahl Ausgangspunkt des Verbrechens. Der Angeklagte soll versucht haben, die 91-Jährige zur Rücknahme einer Anzeige zu bringen, die diese gegen seine Schwester erstattet hatte. Diese soll der 91-Jährigen Ende Oktober 2017 1.600 Euro weggenommen haben.

Nachbarin hatte Schulden bei dem Opfer

Die betagte Frau war in dem Haus, in dem sie lebte, gut vernetzt und beliebt. Zu ihren Kontaktpersonen zählte auch die um ein Jahr jüngere Schwester des 20-Jährigen, die ihre betagte Nachbarin immer wieder um Geld anpumpte. Die 91-Jährige habe ihr "laufend Geld geborgt und nichts zurückbekommen", erklärte der Staatsanwalt. Als die 19-jährige Schwester dann bei einem Besuch in der Wohnung der 91-Jährigen ein auf einem Tischchen deponiertes Sackerl mit der doppelt ausbezahlten Pension sah, habe sie kurzerhand die Banknoten gestohlen.

Nachdem sie das Fehlen des Geldes bemerkt hatte, forderte die rüstige Pensionistin die Schwester des 20-Jährigen zur Rückgabe auf und besprach mit anderen Mietern den Diebstahl. Gegen die Familie der Verdächtigen - sie hat bereits zwei kleine Kinder - machte sich Unmut breit, schließlich ließ sich die 91-Jährige von anderen Hausbewohnern dazu bewegen, zur Polizei zu gehen. Die mutmaßliche Diebin und ihre Familienangehörigen sollen daraufhin die 91-Jährige zu terrorisieren begonnen haben, indem sie ihr etwa mit nächtlichen Klopfgeräuschen Angst machten. Obwohl sie jahrzehntelang am selben Ort gelebt hatte, sah sich die rüstige alte Frau deswegen sogar nach einer neuen Bleibe um.

"Da dürfte die Situation eskaliert sein"

Der an sich in seiner serbischen Heimat wohnhafte Bruder der Angezeigten erfuhr bei einem Wien-Aufenthalt von den eingeleiteten Ermittlungen. Die Schwester beteuerte, sie werde zu Unrecht als Diebin beschuldigt. Darauf soll der Angeklagte - er hat insgesamt fünf Brüder und vier Schwestern - die 91-Jährige aufgesucht haben. "Sie haben ein sehr enges Familienverhältnis. Da hilft jeder jedem", hob der Staatsanwalt hervor.

Die Pensionistin ließ sich - so die Anklage - aber nicht umstimmen und beharrte auf ihrer Anzeige. "Da dürfte die Situation eskaliert sein", meinte der Staatsanwalt. Der 20-Jährige reiste am 24. Jänner und damit wenige Stunden nach der Bluttat über Ungarn zurück nach Serbien - seine Mutter wäre krank geworden und hätte seine Unterstützung gebraucht, behauptete er dazu.

Auf die Spur des Mannes kam man "dank hervorragender kriminalpolitischer Tätigkeit", an der auch die serbischen Behörden engagiert beteiligt waren, wie der Anklagevertreter betonte. Als der 20-Jährige sich Anfang April wieder auf den Weg nach Wien machte, wurde er beim Grenzübertritt mit dem DNA-Gutachten konfrontiert und festgenommen.

(APA)

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