Maurer-Urteil: Ermittlung gegen Lokalbesitzer wegen Falschaussage möglich

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Da der Richter von einer Lüge des Lokalbesitzers, der Sigrid Maurer verklagte, überzeugt war, wird er die Staatsanwaltschaft informieren. Der Anwalt des Biershopbetreibers geht in volle Berufung.

Auf den Besitzer des Craft Beer-Geschäftes, der die Ex-Grüne Sigrid Maurer geklagt hatte, könnte ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage zukommen. Richter Stefan Apostol, der das Verfahren geleitet hat, wird der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen, dass er überzeugt ist, dass der Lokalbesitzer im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht gelogen hat.

Ob ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den 40-Jährigen eingeleitet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Dazu werden vom Richter die Verhandlungsprotokolle mit dem Urteil an die Anklagebehörde weitergeleitet. Falls es zur Anklage wegen falscher Zeugenaussagen kommen sollte, drohen dem Mann bis zu drei Jahre Haft.

Apostol hatte in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde. Mehrmals hatte der Richter in dem Verfahren dem 40-Jährigen erklärt, dass er als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehe.

Lokalbesitzer meldet Berufung an

Am Donnerstag hatte der Anwalt des Bierlokal-Besitzers, Adrian Hollaender, volle Berufung angemeldet. Auch die Anwältin Maurers, Maria Windhager, wird das Urteil wegen übler Nachrede bekämpfen. Maurer müsste laut erstinstanzlichem Urteil 3.000 Euro an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro wären für die "erlittene Unbill" an den Kläger zu berappen.

Maurer hatte im Mai veröffentlicht, dass sie vom Besitzer des Craft Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit sexuell anzüglichen Inhalten. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer.

(APA)

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