Rassismusvorwurf: Wiener Polizei prüft Befassung der Datenschutzbehörde

Screenshot aus einem Video, das einen Teil der Amtshandlung zeigt und auf sozialen Medien verbreitet wurde.
Screenshot aus einem Video, das einen Teil der Amtshandlung zeigt und auf sozialen Medien verbreitet wurde.Facebook
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Nach den Rassismusvorwürfen eines Rappers gegen die Wiener Polizei läuft die rechtliche Aufarbeitung. NGOs haben Beschwerde eingelegt, die Betroffenen selbst bisher nicht.

Nach Rassismusvorwürfen gegen die Wiener Polizei wegen einer Amtshandlung im Josef-Strauß-Park läuft die rechtliche Aufarbeitung des Vorfalls an. Mehrere NGOs haben bei der Bürgerinformation der Landespolizeidirektion Beschwerde eingelegt. Die Polizei ihrerseits überlegt die Befassung der Datenschutzbehörde. Die interne Überprüfung bezüglich des Auftretens der Beamten ist noch nicht abgeschlossen.

Am Sonntagnachmittag vor einer Woche (14. Oktober) hatten Polizisten eine Gruppe junger, hauptsächlicher schwarzer Männer in dem Park im Bezirk Neubau kontrolliert. Es handelte sich um den Wiener Rapper T-Ser und weitere Musiker und Label-Kollegen. Die Männer fühlten sich provoziert und nur wegen ihrer Hautfarbe aufs Korn genommen. Teile der Amtshandlung wurden von den Betroffenen gefilmt und fotografiert und landeten unter dem Hashtag #nichtmituns und großem öffentlichen Interesse im Internet.

Keine Beschwerde der betroffenen

Über den Amtsweg Beschwerde eingelegt haben die Betroffenen laut Polizeisprecher Paul Eidenberger bisher nicht. Die Landespolizeidirektion Wien, wo von Anfang an betont wurde, es gebe an der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung an sich keinen Zweifel, war unmittelbar danach eine interne Überprüfung angekündigt worden. Nunmehr werde aber auch geprüft, ob die Polizei ihrerseits sowie die beteiligten Polizisten als Privatpersonen rechtliche Schritte einleiten werden.

Im Laufen sei die Einreichung einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, weil wegen der Veröffentlichung der Videos eine Verletzung des Datenschutzes vorliegen könne. Zudem seien die Polizisten durch "diskreditierende Fotos der Lächerlichkeit preisgegeben worden" - offenbar wurden mit Filtern und Effekten bearbeitete Bilder online gestellt. "Die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wurden verletzt und die Kollegen müssen sich sicher nicht lächerlich machen lassen", stellte Eidenberger fest. Zum anderen könne der Vorfall nach dem Urheberrechtsgesetz auch zivilrechtlich relevant sein, meinte der Sprecher.

Interne Prüfung nicht abgeschlossen

Bezüglich der angekündigten internen Prüfung sagte Eidenberger, diese sei nicht abgeschlossen. Die Rechtmäßigkeit war schon zuvor mit wiederholten strafbaren Handlungen im Umfeld des Parks begründet worden "und steht derzeit für uns außer Frage". Das Auftreten der Beamten werde analysiert. Sollte Verfehlungen - "falls zum Beispiel wirklich das Du-Wort vewendet worden ist" - offenbar werden, sei wohl "ein klärendes Gespräch" mit einem Vorgesetzten die Folge.

(APA)

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