Neue Bauordnung für Wiener ÖVP "retrosozialistisch"

Die Presse/Clemens Fabry
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Dass es in Wien künftig eine neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" geben soll, geht der ÖVP zu weit. Die Höhe der Mieten in Wien beklagt sie dennoch.

Die Wiener ÖVP beklagt die Höhe der Mietpreise in der Bundeshauptstadt - spricht sich aber auch gegen die neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" aus. Diese stelle zumindest in der geplanten Form einen "dirigistischen Eingriff" dar, wurde am Montag in einer Pressekonferenz kritisiert. Auch die Forderung nach einem regelmäßigen Gehaltscheck für Gemeindebaumieter wurde bekräftigt.

Die neue Wiener Bauordnung, die Ende November beschlossen wird, sieht unter anderem vor, dass auf Flächen, die neu als Wohngebiet kategorisiert werden, im Regelfall zu zwei Drittel geförderte Wohnungen errichtet werden. "In der Novelle gibt es den einen oder anderen guten Ansatz", befand der nicht amtsführende ÖVP-Stadtrat Markus Wölbitsch in einer Pressekonferenz. Denn in Wien, so konstatierte er, gebe es immer weniger leistbaren Wohnraum.

"Retrosozialistische Kampfansage"

Dass die Quote erschwinglicher Wohnungen erhöht wird, werde begrüßt, hieß es. Allerdings gehen die Maßnahmen der ÖVP zu weit. Wölbitsch sprach von einer "retrosozialistischen Kampfansage". Für den Wiener ÖVP-Wohnbausprecher Wolfgang Ulm wird die Gestaltungsmöglichkeit der Bauträger zu sehr eingeschränkt: "Das wäre nicht notwendig." Unverständlich sei vor allem, warum bei Privatgrundstücken hier angesetzt werde - da die Stadt selbst über genug Grundstücksreserven verfüge, um die betreffenden Wohnungen zu errichten.

Nach Ansicht der ÖVP soll je nach Lage bzw. Projekt entschieden werden, ob die neue Kategorie zum Tragen komme. Denn unter gewisse Voraussetzungen sei die neue Widmungskategorie durchaus sinnvoll, hieß es.

Die ÖVP sprach sich weiters für eine Förderung von Eigentumswohnungen aus und bekräftigte ihre Forderungen nach einem Gehaltscheck für Gemeindebaumieter. Alle fünf Jahre soll, so wünscht die Volkspartei, kontrolliert werden, ob das Einkommen noch unter jenem Limit liegt, das für den Bezug einer Gemeindewohnung gilt. Wurde das Gehalt erhöht, soll auch die Miete steigen - oder dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Unterkunft zu kaufen. Auch die Weitergabemöglichkeit an Verwandte solle eingeschränkt werden.

(APA)

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