Verschärft: Pflichtkurs für alle Hundebesitzer ab Juli 2019

Listenhunde unterliegen einer Beißkorbpflicht.
Listenhunde unterliegen einer Beißkorbpflicht.APA/HANS PUNZ
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Strengere Regeln sollen beschlossen werden. Listenhunde unterliegen einer Beißkorbpflicht.

Wien. Am Donnerstag beschließt der Wiener Landtag das neue Tierhaltegesetz. Es sieht Verschärfungen wie eine generelle Beißkorbpflicht für sogenannte Kampfhunde vor. Und: Künftig müssen alle Hundebesitzer einen Kurs absolvieren, um artgerechte Hundehaltung zu gewährleisten.

Laut SPÖ-Stadträtin Ulrike Sima (SPÖ) und dem grünen Tierschutzsprecher Rüdiger Maresch sind aber „bestimmte strenge Ausnahmen“ für die Leinen- und Beißkorbpflicht vereinbart worden. Listenhunde (Beispiele: Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino) dürfen sich etwa in umzäunten Hundezonen ohne Leine und Maulkorb bewegen. In Hundeauslaufzonen ohne Zaun darf zumindest die Leine abgenommen werden.

Kampfhunde: Übergangsregel

Ein Sonderfall wurde für Kampfhunde geschaffen, die vor Gültigkeit des Gesetzes – es tritt am 1. Juli 2019 in Kraft – angeschafft wurden oder werden und die älter als drei Jahre sind. Ihre Halter können eine Prüfung ablegen, damit ihrem Tier der Beißschutz erlassen wird. Das ist aber nur eine Übergangsregel.

Listenhundehalter dürfen auch nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Sollte ein Herrchen seinen Listenhund an eine Person ohne Führschein weitergeben, drohen Strafen ab 200 Euro. Im September hatte ein frei laufender Rottweiler (Listenhund) in Wien Donaustadt ein einjähriges Kind zu Tode gebissen. Die Halterin hatte 1,4 Promille Blutalkohol.

Und: Die Bestimmungen zum Erhalt eines Hundeführscheins werden verschärft. Prüfer können Wiederholungen oder zusätzliche Trainingseinheiten anordnen.

Vorbild andere Bundesländer

Die Novelle widmet sich nicht nur gefährlichen Exemplaren. Auch bei anderen Hunden werden Änderungen vorgenommen. Wer sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund anschafft, muss einen Kurs absolvieren und einen Sachkundenachweis vorlegen. Damit sei sichergestellt, dass sich Menschen darüber informieren, was Hundehaltung bedeutet, so Sima. Ähnliche Regelungen gibt es in anderen Bundesländern. Daher: „Wir glauben, dass das auch in Wien zumutbar ist.“

Auch Maresch zeigte sich überzeugt, dass ein solcher Nachweis die bessere Lösung sei – anders als ein Führschein für alle Hunde. Im Gegensatz zum Führungsnachweis wird der Einführungskurs nur für den Besitzer vorgeschrieben. Andere, die mit dem Tier unterwegs sind, brauchen diesen nicht. Aber: Der Nachweis wird künftig nötig sein, um einen Hund anzumelden. (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.11.2018)

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