Zehnjährige in Wien vergewaltigt: Zwölf Jahre Haft für Wiederholungstäter

Der 34-Jährige hatte sich an der Tochter einer Bekannten vergangen. Er war erst drei Monate vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er für sexuellen Missbrauch eingesessen war.

Ein einschlägig vorbestrafter Kinderschänder ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Vergewaltigung einer Zehnjährigen zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt und im Hinblick auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 34-Jährige war im April 2018 aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er ein Jahr für den sexuellen Missbrauch von zwei jeweils vier Jahre alten Mädchen verbüßt hatte. Der Koch hatte sich an der Tochter seiner damaligen Freundin vergangen, die Handlungen mit seinem Smartphone aufgezeichnet und abgespeichert. Von einer gleichaltrigen Freundin des Mädchens fertigte er ebenfalls kinderpornografisches Material an. Das Landesgericht Krems fand dafür mit drei Jahren Haft das Auslangen, wobei zwölf Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Der Rest wurde dem 34-Jährigen unter Auflagen auf Bewährung nachgesehen.

Mutter war in der Küche

Wenige Wochen nach seiner Entlassung missbrauchte der Mann dann das nächste Mädchen. Er begleitete am 2. Juli 2018 eine Bekannte zum Einkaufen. Als er mit der ältesten Tochter der Frau die Waren in die Wohnung bringen sollte, entblößte er sich bereits im Aufzug, forderte die Zehnjährige auf, ihn zu berühren, und begann zu onanieren. In der Wohnung fiel er dann über das Mädchen her, während die Mutter in der Küche eine Mahlzeit zubereitete. Die jüngeren Geschwister der Zehnjährigen - ein acht Jahre altes Mädchen und ein zweijähriger Bub - befanden sich im selben Raum und bekamen die Übergriffe mit.

Der Angeklagte legte vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) ein Geständnis ab. Er führte die inkriminierten Tathandlungen weniger auf seine pädophile Ader, die ihm erst 2016 "aufgefallen" sei, sondern auf seine Alkoholsucht zurück.

Mädchen wehrte sich

Die Zehnjährige hatte sich vehement gegen das, was ihr widerfuhr, zur Wehr gesetzt. Als sich der 34-Jährige an ihr zu schaffen machte, trat sie mit den Beinen nach ihm und schrie um Hilfe. Der Mann hielt ihr den Mund zu und versetzte ihr - wie er vor Gericht zugab - eine Ohrfeige, "dass sie eine Ruhe gibt".

Erst als die Mutter des Mädchens im Nebenraum rief, das Essen sei fertig, ließ er von ihr ab. "Da ist mir bewusst geworden, was ich verbrochen habe", gab der Angeklagte zu Protokoll. Fluchtartig verließ er mit einer fadenscheinigen Begründung die Wohnung, wobei er seinem Opfer noch einschärfte, ja nichts zu sagen, sonst werde er sie bzw. die Familie umbringen.

Er kam allerdings nicht weit. Die Zehnjährige vertraute sich sofort der Mutter an, wie die Frau als Zeugin dem Gericht unter Tränen schilderte.  Die Folgen der Tat sind derzeit gar nicht überschaubar. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet die Zehnjährige an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, die einer Körperverletzung gleichkommt. Auch die zwei jüngeren Geschwister des Mädchens sind in psychologischer Behandlung.

Die Mutter hatte umgehend die Polizei verständigt, zwei Beamte nahmen den 34-Jährigen noch in der Nähe ihrer Wohnung fest. Dabei leistete der Mann Widerstand.

Mit Bewährungsstrafen zwölf Jahre

Der Angeklagte wurde bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, pornografischer Darstellung von Unmündigen und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die offene, aus der Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafe von zwei Jahren wurde widerrufen, sodass der Kinderschänder insgesamt zwölf Jahre abzusitzen hat.

Darüber hinaus wurde er - gestützt auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 34-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt war mit dem Urteil einverstanden.

(APA)

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