Ludwig will ganz Wien zur Waffenverbotszone machen

Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstrasze Offizielle Einfuehrung der Waffenverbotszone in d
Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstrasze Offizielle Einfuehrung der Waffenverbotszone in dimago/Sebastian Willnow
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Das Verbot soll nicht nur für Waffen, sondern auch für andere Gegenstände gelten, mit denen Gewalt ausgeübt werden kann, wie etwa Taschenmesser.

Wien fordert, die gesamte Stadt zur Waffenverbotszone zu machen. Eine entsprechende Stellungnahme sei an die Landespolizeidirektion ergangen, teilte das Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Montag mit. Die Stadt spricht sich damit dagegen aus, nur einzelne Flächen als Verbotszonen auszuweisen.

Derzeit prüfen die Landespolizeidirektionen auf Auftrag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Einrichtung derartiger Bereiche - die es in manchen Städten schon gibt. Möglich würde die Verhängung eines Waffenbanns durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. Seit Mitte August können Behörden, „bestimmte öffentliche Orte“ zu Waffenverbotszonen  erklären. Aber nur, wenn "aufgrund bestimmter Tatsachen" zu befürchten ist, dass es "zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird". In Innsbruck war nach einem tödlichen Messerangriff in der sogenannten Bogenmeile die erste Waffenverbotszone Österreichs eingerichtet worden.

Das Verbot beschränkt sich nicht bloß auf Waffen, sondern auch auf Gegenstände, die geeignet sind und "den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben", wie beispielsweise Taschenmesser. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.

Verbot im gesamten Stadtgebiet

In der Stellungnahme zeigt sich die Stadt überzeugt, dass es "nicht einsichtig" ist, ein Waffenverbot lediglich auf einzelne Plätze zu beschränken. Es dürfe aus präventiven Gründen auch "keinesfalls" die Wirkung erzielt werden, dass in der Zone verbotene Verhaltensweisen anderswo erlaubt und gesellschaftlich akzeptiert sind, wird betont.

"Aus Sicht der Stadt ist es daher unabdingbar, die Verordnung der Waffenverbotszonen auf das gesamte Wiener Stadtgebiet auszuweiten", heißt es. Es mache nämlich keinen Unterschied, wo in Wien Waffen oder vergleichbare Gegenstände verwendet würden. "Vielmehr steht es außer Frage, dass der Schutz vor gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum aller Menschen in Wien (...) höchste Priorität hat."

Exekutive wollte zwei Zonen

Laut Bürgermeister-Büro war vonseiten der Exekutive geplant, über zwei Bereiche einen Waffenbann zu verordnen - nämlich am Praterstern und am Treppelweg vor dem Flex. Das sei aber "nicht nachvollziehbar", verweist man im Rathaus auf die Statistik. Eine außerordentliche Häufung gefährlicher Angriffe mit Waffen sei dort nicht zu verzeichnen bzw. auch nicht zu erwarten.

"Das respektvolle und friedvolle Zusammenleben der Menschen in unserer Stadt ist mir als Bürgermeister natürlich besonders wichtig. Wien gilt jetzt schon als eine der sichersten Großstädte der Welt. Grund dafür ist die hervorragende Arbeit der Wiener Polizei und ein strenges österreichisches Waffengesetz. Die Wienerinnen und Wiener sollen und müssen sich natürlich im gesamten Stadtgebiet sicher fühlen. Daher fordere ich, dass die geplante Verordnung der Waffenverbotszonen wenn überhaupt auf das gesamte Wiener Stadtgebiet ausgeweitet werden soll", hielt Bürgermeister Ludwig fest.

Polizei skeptisch

Die Wiener Polizei ist skeptisch bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit. Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sei eine Waffenverbotszone "an bestimmten öffentlichen Orten zulässig". Das ist weiter näher dadurch definiert, "wenn befürchtet werden kann, dass es zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird", wie es in einer Stellungnahme der Landespolizeidirektion (LPD) Wien heißt. Dementsprechend ist bei der Prüfung laut LPD "insbesondere zu berücksichtigen, ob es bereits zu vorangegangenen gefährlichen Angriffen gekommen ist".

Die Polizei versicherte, dass alle Vorschläge der Politik inhaltlich und rechtlich in die Prüfung einfließen werden. Aber: "Die Erlassung einer Verordnung für das ganze Landesgebiet Wien wird aber aufgrund der derzeit gültigen Gesetzesformulierung 'an bestimmten öffentlichen Orten' wohl rechtlich nicht zulässig sein."

(APA)

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