Welterbe-Status: Gutachten sieht Bund verantwortlich, Blümel will Weisung erteilen

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Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger bezieht sich in seinem Gutachten zum Bauprojekt am Heumarkt auf staatsvertragliche Verpflichtungen. Kulturminister Blümel will - falls möglich - eine Weisung erteilen, damit der Status erhalten bleibt.

Ein Gutachten zum Bauprojekt am Heumarkt sieht den Bund für den Erhalt des Unesco-Welterbe-Status der Wiener Innenstadt verantwortlich. Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger bezieht sich darin auf staatsvertragliche Verpflichtungen. In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der "Jetzt"-Abgeordnete Wolfgang Zinggl, der die Regierung auffordert, gegen den Bau des Wohnhausturms vorzugehen.

Am Montag meldete sich Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) zu der Causa. Blümel wolle, falls sich rechtlich dazu die Möglichkeit ergibt, eine Weisung zur Wahrung des Prädikats Weltkulturerbe für das historische Zentrum Wiens erteilen. Konkrete Angaben könne man dazu noch nicht machen, wurde im Büro des Ministers betont. Denn man kenne das jüngste Gutachten zur Heumarkt-Causa noch nicht.

Darin heißt es, dass der Bund "für die Einhaltung staatsvertraglicher Verpflichtungen ungeachtet ihrer innerstaatlichen Zuordnung nach der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern verantwortlich" ist. Und weiter: "Um diese Verantwortung auch dann wahrnehmen zu können, wenn die Durchführung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Kompetenzbereich der Länder fällt, räumt die Bundesverfassung dem Bund ein durchaus effizientes Instrumentarium ein."

Konkret heißt das, geht es um den möglichen Verlust des Welterbe-Status der Wiener Innenstadt, ist nicht mehr das Bundesland Wien hauptverantwortlich. Zinggl: "Die Bundesregierung kann das Weltkulturerbe der Stadt Wien nicht nur retten, sie muss es der Verfassung nach tun." Dies könne etwa in Form einer Weisung an die Landesregierung oder den Landeshauptmann erfolgen oder als Ersatzvornahme durch den zuständigen Bundesminister.

Schönbrunn zweites Weltkulturerbe

Formal ist der Ansprechpartner der Unesco die Republik. Die Innenstadt steht inzwischen auf der Roten Liste des bedrohten Weltkulturerbes. Sollte das Prädikat verloren gehen, bliebe in der Bundeshauptstadt nur mehr ein offiziell als Welterbe ausgewiesenes Areal übrig - nämlich das Schloss und die Gärten von Schönbrunn. Minister Blümel bekräftigte heute, dass dies verhindert werden solle. Er verwies darauf, dass man mit der Unesco und Icomos dazu zuletzt auch einen mehrstufigen Prozess angeregt habe.

"Erinnert an traditionelles Catchen"

"Der Schaukampf um das Projekt am Heumarkt zwischen Bund und Wien erinnert an das traditionelle Catchen: Die Gegner im Ring machen große Ansagen und bieten der Öffentlichkeit ein Schauspiel, aber in Wahrheit tut keiner dem anderen weh", kommentierte "Jetzt"-Kultursprecher Zinggl die derzeitige Situation.

Dennoch reichlich wenig beeindruckt von dem Gutachten zeigte sich der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Der Umstand, dass der Bund für den Erhalt des Weltkulturerbes zuständig ist, sei "keine rasend neue Erkenntnis", sagte er in einer Pressekonferenz am Montag. Wien befinde sich in "starkem Einvernehmen" mit den Zuständigen im Bundesministerium. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam, also die Stadt Wien, die Verantwortlichen im Bund und die Entscheidungsträger der Unesco, eine entsprechend positive Entwicklung einleiten können."

(APA)

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