Weil "ja sehr viel Geld für die Frau Maurer gesammelt" wurde, fordert der Anwalt des Bierwirts, der die ehemalige Grünen-Abgeordnete verklagte, in der zweiten Instanz ein Vielfaches der zuerkannten Summe.
4000 Euro muss Sigrid Maurer an den Bierwirten für die "erlittene Kränkung zahlen", zusammen mit 3000 Euro an den Staat für die üble Nachrede und die Prozesskosten. Das war die Konsequenz aus dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Aufsehen erregenden Prozesses im Oktober. Sigrid Maurer hatte öbszöne und sexistische Nachrichten, die sie via Facebook-Messenger erhalten hatte, auf Twitter gepostet und den Besitzer des Biergeschäfts, von dessen Firmenaccount die Nachrichten kamen, als Verfasser beschuldigt. Dieser klagte wegen übler Nachrede und Kreditschädigung und bekam, zumindest wegen Ersterem, Recht. Beide Seiten kündigten Berufung an, der Prozess geht in die nächste Instanz.
Nun will der Lokalbesitzer mehr Geld von Maurer, nämlich den gesetzlichen Höchstrahmen von 50.000 Euro, der nur bei besonders schwerwiegenden Fällen einer üblen Nachrede möglich ist. Das fordert der Anwalt Adrian Hollaender laut "Kurier" für seinen Mandanten.
Es sei "ein besonders schwerer Fall mit besonders hohem Unrechtsgehalt“, erklärte Hollaender die Forderung. Zudem habe Maurer auch nach dem Schuldspruch öffentlich verlautbart, dass der Lokalbesitzer L. der Täter gewesen sei.
Bierwirt will Spenden aus Crowdfunding
Die Höhe geforderten Summe begründet Hollaender auch mit den seiner Ansicht nach geänderten Vermögensverhältnissen Maurers, die sich grundlegend geändert hätten. „Da ist ja sehr viel Geld für die Frau Maurer gesammelt worden. Die Höhe der Sanktion muss sich dann auch danach bemessen,", sagte Hollaender zum "Kurier".
Maurer hatte gemeinsam mit der Beratungsstelle ZARA per Crowdfunding Geld gesammelt und einen Rechtshilfefonds für Opfer von Hass im Netz eingerichtet. Auch Maurers Prozesskosten sollen damit im Falle einer Verurteilung gedeckt werden. Ansonsten habe sie auf die Spenden keinen Zugriff, kommentierte Maurer die Forderung des Klägers auf Twitter. Ob es dazu kommt, wird sich beim Prozess am Wiener Oberlandesgericht zeigen. Termin steht allerdings noch keiner fest.
(Red.)