Gehälterstreit in Spitälern: Stadtrat Hacker kritisiert Personalvertreter

Peter Hacker
Peter HackerClemens Fabry
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Die Personalvertretung solle sich auch in Wahlkampfzeiten an Verträge halten, die sie mitverhandelt habe.

Nach der Forderung des Personalvertreters im Wiener Wilhelminenspital, Heinrich Schneider, den Mitarbeitern die Möglichkeit zum Wechsel ins neue Gehaltsschema der Stadt Wien zu geben, ruft ihn Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) erneut dazu auf, sich an das gemeinsam beschlossene Paket zu halten.

Er könne nicht nachvollziehen, dass Schneider ein Ergebnis infrage stelle, das er mitverhandelt und dem er zugestimmt habe, sagt Hacker zur „Presse“. Darauf habe sich auch seine – scharf kritisierte – Aussage bezogen, wonach „offenbar einige in der Ausübung ihres Amtes an Demenz leiden“.

Bei diesem Satz seien die „Emotionen mit ihm durchgegangen“, und er habe damit nicht die Mitarbeiter der Stadt gemeint. Diese hätten selbstverständlich das Recht, ihre Unzufriedenheit zu äußern, das gehöre zu einer gesunden Unternehmenskultur dazu.

Von der Personalvertretung erwarte er sich aber, das verhandelte Paket „auch in Wahlkampfzeiten“ gegenüber der Belegschaft zu vertreten – so, wie das die Vertreter in allen anderen Spitälern tun würden, aus denen er bisher „nur gutes Feedback“ gehört habe. 2019 finden in Wien wieder Personalvertretungswahlen statt.

Besoldungsreform 2018

Hintergrund des Konflikts ist das neue Gehaltsschema der Stadt Wien, das mit Anfang 2018 eingeführt wurde. Es ist verbunden mit höheren Einstiegsgehältern und einer flacheren Lohnkurve. Einige Mitarbeiter mit alten Verträgen fordern nun aber, ins neue Schema wechseln zu dürfen, was – anders als etwa bei der Reform in Niederösterreich – in Wien nicht möglich ist.

Um diesen Mitarbeitern in einem gewissen Alter höhere Gehälter zu ermöglichen, sei vor zwei Wochen ein Zusatzpaket abgeschlossen worden, sagt Hacker. „Es ist mit 39 Millionen Euro dotiert und soll diese Lücke schließen.“ Darüber hinaus gebe es eine zweijährige Evaluierungsphase, nach der man immer noch Korrekturen durchführen könne.

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