Vor dem Bundesverwaltungsgericht erörterte der als Gerichtsgutachter bestellte Architekt Manfred Wehdorn die Auswirkungen der Heumarkt-Pläne. Fazit: Diese störten die historische Silhouette.
Wien. Gleich auf mehreren Ebenen erntet das Heumarkt-Projekt dieser Tage Kritik – auch auf gerichtlicher Ebene. Am Montag, bei einer Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), präsentierte der Architekt Manfred Wehdorn sein Gutachten, welches er im Auftrag von BVwG-Richter Christian Baumgartner erstellt hat. Demnach ist das Projekt mit dem Weltkulturerbe-Status nicht vereinbar.
An das BVwG haben sich zehn Privatpersonen und die Umweltorganisation Alliance for Nature gewandt. Und das kam so: Am 16. Oktober 2018 erließ die Wiener Landesregierung einen Bescheid. Demnach sei für das Bauvorhaben „Hotel Intercontinental, Wiener Eislaufverein, Heumarkt-Gebäude“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die erwähnten Beschwerdeführer wollten das nicht hinnehmen und zogen in die zweite Instanz – also vor das BVwG. Dieses ließ prüfen, ob durch das Projekt – und zwar „unter Berücksichtigung des Ausmaßes und der Nachhaltigkeit der Umweltauswirkungen“ – die Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ beeinträchtigt wäre.
Gutachter Wehdorn erklärte nun, dass es der UN-Kulturorganisation Unesco bzw. ihrem Gremium, dem Welterbe-Komitee, bei Verleihung des Prädikats „Weltkulturerbe“ auf die Authentizität der Schutzzone angekommen sei. Und auch auf die charakteristische Silhouette. Das Kulturerbe gründe auf dem Schutz von Bauwerken aus den Epochen Mittelalter, Barock und Gründerzeit.
Dem Einwand des Projektwerbers, der Wertinvest (Wertinvest-Gründer ist Michael Tojner), wonach das Projekt auch einen Mehrwert für die Stadt habe, etwa weil ein Einkaufszentrum entstehe, wollte sich der Gutachter nicht verschließen. Auch er attestierte einen Mehrwert. Allerdings: „Diesen Mehrwert kann ich nicht auf den Schutzzweck umsetzen, nämlich den Schutz des historisch gewachsenen Stadtbildes vom Mittelalter bis in die Gründerzeit.“
„Ein gewaltiger Eingriff“
Auch der Rundblick über die historische Innenstadt wäre durch die neuen Gebäude, darunter den besonders umstrittenen 66 Meter hohe Wohnturm, beeinträchtigt. Insbesondere der sogenannte Canaletto-Blick vom oberen Belvedere würde bei Realisierung des Projekts unter „sehr, sehr gravierender Massigkeit und einem gewaltigen Eingriff in die Silhouette“ leiden. Fazit des Wehdorn-Gutachtens: „Das Projekt wird den Ernennungskriterien des Weltkulturerbe-Status nicht gerecht.“
Außer Wehdorn haben im Vorfeld auch drei andere Gutachter erhebliche Bedenken angemeldet. Darauf machte Alliance for Nature aufmerksam. Seitens der Rechtsvertreter des Projektwerbers hieß es, das BVwG-Verfahren sei rechtswidrig, es gebe keinen Anlass für eine Einzelfallprüfung. Das Wehdorn-Gutachten sei unvollständig.
Sollte das Gericht eine UVP für erforderlich erachten, würde dies eine Verzögerung bedeuten. Allerdings (siehe oben) liegt das Projekt ohnedies auf Eis. Eine Entscheidung des BVwG stand vorerst noch aus.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2019)