Wien vergibt Förderungen freihändig

Auch die Förderung des Life Ball fällt in die Kompetenz der MA 5. Im Bild die Aufbauarbeiten 2014.
Auch die Förderung des Life Ball fällt in die Kompetenz der MA 5. Im Bild die Aufbauarbeiten 2014.(c) Getty Images (Thomas Niedermueller)
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Laut einem Rohbericht vergibt ausgerechnet die Finanzabteilung der Stadtregierung Gelder ohne schriftliche Richtlinien. Beamte führten stattdessen individuelle Gespräche.

Wien. Die gute Nachricht: Die Kulturabteilung MA 7 der Stadt Wien verfügt über schriftliche Richtlinien zur Förderung von Projekten. Die weniger gute Nachricht: Sie hält sich nicht immer daran, zumindest nicht bei Großevents von Parteien wie dem Donauinselfest („Die Presse“ berichtete am Samstag). Die schlechte Nachricht: Die für das Finanzwesen zuständige Magistratsabteilung MA 5 kennt derartige Richtlinien erst gar nicht.

Dies geht aus einem Rohbericht des Rechnungshofs (RH) hervor, der der „Presse“ vorliegt. Wörtlich wird darin ausgeführt: „Der RH kritisierte, dass in der MA 5 – im Unterschied zur MA 7 – keine schriftlichen Förderrichtlinien vorlagen und folglich eine transparente, einheitliche und nachvollziehbare Abwicklung der Förderanträge – im Sinn regelgebundenen Verwaltungshandelns – nicht sichergestellt war.“

Härter kann ein Urteil externer Prüfer schwerlich ausfallen, als festzustellen, dass finanzielle Mittel – Steuergelder – von einer Kommune im Grunde freihändig vergeben werden. Wie begründet die MA 5 ihr Vorgehen?

„Sie begründete dies mit der thematischen Vielfalt der an die MA 5 gerichteten Förderansuchen.“ Nun gut. Die Magistratsabteilung Finanzwesen springt dann ein, wenn sonst keine andere Abteilung laut Geschäftseinteilung der Stadt (von Kultur über Frauen, Integration bis zu Sport und Umwelt) infrage kommt.

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