Die grüne Vizebürgermeisterin, Birgit Hebein, bezeichnete das Verhalten des früheren grünen Planungssprechers als Fehler, weist aber weitere Vorwürfe zurück und verteidigte die zuständigen Beamten.
Wien. Die Causa Chorherr dominiert derzeit die Schlagzeilen. Es geht um Spenden von Immobilienunternehmen an den gemeinnützigen Verein des damaligen grünen Planungssprechers und Widmungen, von denen die Spender profitierten. Deshalb trat am Mittwoch die grüne Vizebürgermeisterin und Planungsstadträtin, Birgit Hebein, an die Öffentlichkeit. „Ich stehe für Transparenz und möchte die Fakten auf den Tisch legen“, so Hebein, die erklärte: Es sei ein Fehler gewesen, dass Chorherr die Spenden angenommen habe.
Das war allerdings die einzige (sanft vorgetragene) Kritik an ihrem Parteikollegen. Ansonsten betonte Hebein auffällig oft: „Die Geschichte ist zwei Jahre alt.“ Es sei kein Zufall, dass diese Vorwürfe nun zwei Wochen vor der Nationalratswahl auftauchen würden. Was meint Hebein mit „diesen Vorwürfen“? Die Diskussion, ob die Spenden von Immobilienfirmen an Chorherrs Verein das Verhalten des damaligen grünen Planungssprechers bei der Genehmigung von Widmungen beeinflusst haben könnten, ist bekannt. Neu ist aber, dass in diesem Zusammenhang gegen acht Beschuldigte ermittelt wird, weshalb die Korruptionsstaatsanwaltschaft Akten von der MA 21 angefordert hat. Unter den Beschuldigten, gegen die ermittelt wird, ist auch ein Mitarbeiter der Stadt Wien – es soll sich dem Vernehmen nach um einen Beamten der MA21 (Flächenwidmungen) handeln, was Hebein weder dementierte noch bestätigte.
SPÖ wird in Causa hineingezogen
Offensiv sprach Hebein auch Vorwürfe der ÖVP an, die anonym gebliebene Unternehmer zitierte. Demnach hätte die Stadt Genehmigungen oft nur dann erteilt, wenn ein Architekturbüro engagiert worden wäre, in dem Chorherrs Frau tätig ist. Das weist Hebein dezidiert zurück. Sie habe die Aufträge der Stadt an das betreffende Architektenbüro prüfen lassen. Bisher seien nur zwei Aufträge gefunden worden, ein aktueller Auftrag über 54.200 Euro aus dem heurigen Mai und ein Auftrag in der Höhe von 3500 Euro aus dem Jahr 2017, so Hebein, die überraschend die SPÖ und Bürgermeister Michael Ludwig in die bisher grüne Causa direkt hineinzog. Ständig betonte Hebein, dass alles mit Ludwig abgestimmt sei, dass der Bürgermeister über alles informiert sei und in enger Zusammenarbeit mit ihr agiere. Ob Ludwig so viel Nähe des Koalitionspartners in dieser heiklen Causa angenehm ist, bleibt offen.
Unterstützung leistete Hebein bei dem Medientermin jedenfalls der grüne Klubchef, David Ellensohn. Dieser versuchte die Ermittlungen zu relativieren. „Sie basieren auf einer Anzeige. Aber in Österreich kann jeder jeden anzeigen. Die Behörde ist deshalb verpflichtet, dem nachzugehen.“ Das betreffe auch eine anonyme Anzeige gegen einen Mitarbeiter der Stadt Wien in diesem Zusammenhang. Ellensohns Botschaft: Die erste Anzeige sei eine politische Revanche von Gegnern des umstrittenen Heumarkt-Projektes gewesen und habe keine Substanz. Die zweite Anzeige sei eine anonyme Anzeige gegen den Stadt-Wien-Mitarbeiter gewesen.
Der Schönheitsfehler: Ohne einen entsprechenden Anfangsverdacht, also Hinweise, dass es zumindest möglich sein könnte, legt die Staatsanwaltschaft substanzlose Anzeigen sofort zu den Akten – es beginnt dann kein Ermittlungsverfahren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in der Causa Chorherr allerdings ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gestartet und führt nun acht Personen als Verdächtige. Darunter eben einen Mitarbeiter der Stadt Wien. Ermittelt wird auch wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Bestechung und der Bestechlichkeit.
In Diskussion sind neben dem Projekt Heumarkt auch die Danube Flats, bei denen Neos Wien eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht hat. Konkret geht es um den 163 Meter hohen Wohnturm bei der Reichsbrücke, der dank einer Umwidmung gebaut werden kann. Davor waren 26 Meter als maximale Bauhöhe zulässig. Dazu hält Projektbetreiber Soravia fest: „In Bezug auf unser Projekt Danube Flats möchten wir unterstreichen, dass der gesamte Widmungsprozess mit maximaler Transparenz und exakt nach Vorschrift abgehandelt wurde. Sämtliche Grundlagen der Baugenehmigung inklusive der Flächenwidmung sowie die zugehörigen Verfahrensschritte wurden in zweiter Instanz durch das Verwaltungsgericht eingehend geprüft und die ordnungsgemäße Abwicklung des Widmungsverfahrens und der Baugenehmigung wurde umfassend bestätigt.“ (stu)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2019)