Fall Mike Brennan: Überraschende Wende im Prozess

Mike Brennan
Mike Brennan(c) APA/HERBERT NEUBAUER (Herbert Neubauer)
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Die Richterin hält ein auf Körperverletzung gerichtetes Handeln des angeklagten Polizisten für möglich. Der Fall muss neu verhandelt werden. Brennan wurde bei einer Polizeikontrolle verletzt.

Vor mehr als einem Jahr ist bei einer Polizeikontrolle der 34-jährige US-Lehrer Mike Brennan in der U-Bahnstation Spittelau verletzt worden - am Donnerstag musste sich ein Polizist vor dem Bezirksgericht Josefstadt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verantworten. Der 36-jährige Beamte bekannte sich "nicht schuldig", räumte aber ein, den Lehrer mit einem Drogendealer verwechselt zu haben: "Es war ein bedauerlicher Zwischenfall, was mir an und für sich auch leidtut."

Am Nachmittag kam es zu einer überraschenden Wende: Richterin Margaretha Richter erklärte sich im Bezirksgericht für nicht zuständig. Sie hielt es am Ende des Beweisverfahrens für möglich, dass das Verhalten des Polizisten zumindest mit bedingtem Vorsatz auf Körperverletzung ausgerichtet und damit kein Fahrlässigkeitsdelikt gegeben war. "Die Anhaltung war nicht ordnungsgemäß. Es gab keine vorherige Ankündigung", machte die Bezirksrichterin deutlich, dass sie der Darstellung Mike Brennans Glauben schenkte. Für sie gab es auch keine Hinweise auf ein aggressives Verhalten oder einen Fluchtversuch des 34-jährigen Sportlehrers. Der Fall kommt damit vor das Straflandesgericht und muss zur Gänze neu verhandelt werden.

Der gebürtige US-Amerikaner Brennan war am Nachmittag des 11. Februar 2009 mit der U-Bahn unterwegs. In derselben U-Bahn observierten mehrere Drogenfahnder in Zivil einen mutmaßlichen Suchtgifthändler, der Brennan entfernt ähnlich sah. Als der angeklagte Polizist an der Station Spittelau ausstieg, sollte er den Verdächtigen anhalten, zur Ausweisleistung auffordern und allenfalls festnehmen. Dem 36-jährigen kam allerdings zunächst Mike Brennan entgegen, auf den die Personsbeschreibung zu passen schien.

Polizist hat "Fluchtverhalten angenommen"

Er habe diesen mit den Worten "Stop! Police! Don't move!" zum Stehenbleiben aufgefordert, erzählte der Angeklagte. Doch dieser habe nicht reagiert: "Ich habe ein Fluchtverhalten angenommen. Deshalb habe ich Körperkraft angewendet", schilderte der Beamte. Er habe den Mann an der Oberbekleidung ergriffen, ruckartig aus dem Gleichgewicht gebracht und zu Boden befördert: "Ich wollte ihn auf keinen Fall verletzen." Ihm sei wichtig gewesen, "dass ich ihn am Boden fixiere, bis Verstärkung eintrifft. Es war schon heftig. Dazu stehe ich."

Der Angeklagte verwies darauf, in seiner Laufbahn bereits 500 Drogenhändler festgenommen zu haben: "Ich weiß, wie's geht." Ihm sei zum ersten Mal eine Verwechslung passiert: "Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe."

"Treffer aus dem toten Winkel"

Brennan widersprach im Zeugenstand der Darstellung des angeklagten Polizisten. Dieser hätte sich nicht als Beamter zu erkennen gegeben und ihn auch nicht angesprochen. Er sei "völlig unerwartet zu Boden gebracht worden. Es war ein Treffer aus dem toten Winkel. Es war wie ein Angriff im Fotoball." Als er am Boden lag, habe ihn der Angreifer, den er zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht als Polizisten wahrgenommen habe, "mit Faustschlägen eingedeckt", sagte Brennan.

Auf die Frage, wie er sich verhalten hätte, hätte er gewusst, dass er einem Polizeibeamten gegenüberstand, erwiderte Brennan: "Ich wäre am Fleck erstarrt". Es hätte für ihn keinen Grund gegeben, "vor der Polizei davonzulaufen. Ich habe ja nichts angestellt." Mike Brennan hatte bei der Amtshandlung eine Fraktur von zwei Lendenwirbelkörper-Querfortsätzen, eine Rippen- und Schädelprellung sowie eine Zerrung der Nackenmuskulatur davon getragen. Die Verhandlung ist für zwei Tage anberaumt und dürfte am Freitag zu Ende gehen.

(APA)

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