Lobautunnel-Bau frühestens 2018

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Projektunterlagen um den Bau der Verbindung zwischen Schwechat und Süßenbrunn ab Donnerstag öffentlich einsehbar. Sicher ist, dass sich der knapp 19 Kilometer lange Abschnitt in zwei Bauphasen gliedert.

Wien. Nach dem Amtsantritt der rot-grünen Wiener Stadtregierung im vergangenen Herbst ist es um den Lückenschluss der S1 Außenringschnellstraße still geworden. So mancher vermutete sogar, das Projekt sei eingeschlafen.

Nun wurde bekannt, dass das Verfahren um den Bau der Verbindung zwischen Schwechat und Süßenbrunn („Lobautunnel“) in die nächste Runde geht. Ab Donnerstag liegen die Projektunterlagen nämlich zur öffentlichen Einsicht auf. Bis 1.Dezember können Kritiker dann ihre Einwände schriftlich ans Verkehrsministerium schicken.

Sicher ist, dass sich der knapp 19 Kilometer lange Abschnitt in zwei Bauphasen gliedert. Der erste Teil zwischen Süßenbrunn und Groß Enzersdorf soll laut Plan 2014 in Bau und 2016 in Betrieb gehen. Mit der sensiblen Untertunnelung des Nationalparks Donauauen will man deutlich später starten. Die Rede ist von frühestens 2018. Mit der Inbetriebnahme wird bis zum Jahr 2025 gerechnet. Asfinag-Sprecher Christoph Pollinger bestätigte der „Presse“ am Dienstag auf Anfrage diese Informationen.

Nach wie vor nicht ganz einig dürfte sich die Asfinag mit Wien über die Finanzierung sein. Alles in allem wird derzeit mit einem Aufwand von zwei Milliarden Euro (inklusive Steuern) gerechnet.

Ob der ohnedies schon weit gefasste Zeitplan hält, wird auch von der noch durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung abhängen. Dabei ist das Verhältnis zwischen der zuständigen Behörde im Verkehrsministerium und den ebenfalls beteiligten Umweltanwaltschaften in Wien und Niederösterreich schon jetzt nicht das beste. Laut Gesetz hätten die Einreichunterlagen der Asfinag „unverzüglich“ nach Einlangen an diese Stellen weitergeleitet werden müssen. Das wäre im März 2009 gewesen. Tatsächlich wurden die knapp vier Meter Aktenordner erst vorgestern, Montag, vom Ministerium ausgeliefert. „Eine ungewöhnliche Praxis, die uns im Verfahren vor vollendete Tatsachen stellt“, so ein Jurist der Wiener Umweltanwaltschaft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2011)

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