Der Londoner High Court hat die Berufung gegen die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange angenommen. Die Berufungsverhandlung wird am 12. April stattfinden.
Der Streit um die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange geht in eine neue Runde. Der Londoner High Court hat die Berufung Assanges gegen die Auslieferungsentscheidung der ersten Instanz angenommen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Verhandlung vor dem High Court wurde nun auf den 12. April festgesetzt. Sie soll zwei Tage dauern.
Richter Howard Riddle vom Belmarsh Magistrates Court hatte in erster Instanz geurteilt, die Auslieferung des 39 Jahre alten Australiers von Großbritannien nach Schweden sei rechtens. Die schwedische Justiz möchte Assange unter anderem wegen Vergewaltigungsvorwürfen verhören.
Er steht im Verdacht mit zwei Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, obwohl die beiden die Benutzung eines Kondoms verlangt hätten. Eine Anklage wurde bisher nicht verfasst. Assange, der zurzeit bei einem Freund in Großbritannien lebt und strenge Auflagen befolgen muss, bestreitet die Vorwürfe und vermutet dahinter einen politischen Komplott. Mit der Berufung will er sich nun gegen die Auslieferung an Schweden wehren.
Crowley hatte die Behandlung des mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Manning in der Militärhaft als "lächerlich und dumm" bezeichnet. Jetzt reichte der 59-Jährige seinen Rücktritt ein.
Der Verteidiger von Bradley Manning wirft den Behörden "entwürdigende Behandlung" des mutmaßlichen Wikileaks-Informanten vor. Assange bezeichnet den US-Soldaten als "Helden".
Steven Spielbergs Studio "Dreamworks" hat die Rechte an zwei Büchern über den Wikileaks-Gründer erworben. Wer Assange spielen soll, steht noch nicht fest.
Die Militärjustiz legt gegen den mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning 22 neue Anklagepunkte vor, darunter auch "Unterstützung des Feindes". Manning soll US-Depeschen weitergeleitet haben.
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