Das Gerücht, dass Rosenkranz bei einem Tod Fischers vor der Wahl Präsidentin wird, ist falsch.
Wien (aich). In Wiens politischen Zirkeln sorgt ein Gerücht für Aufregung: Wenn Heinz Fischer überraschend kurz vor der Bundespräsidentenwahl sterbe, werde die umstrittene Barbara Rosenkranz automatisch Staatsoberhaupt. Schließlich rechnen Insider damit, dass nur Fischer und Rosenkranz die nötigen 6000 Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur schaffen. Und wenn dann ein Kandidat sterbe, bleibe eben nur der andere übrig.
Das Gerücht ist aber falsch. Denn stirbt ein Kandidat zwischen Nennschluss und Abhaltung der Wahl, so wird der Urnengang verschoben. Die Bundesregierung habe dann einen neuen Termin für die Wahl anzusetzen, erklärt Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Der neue Wahltermin hat sechs bis zehn Wochen nach dem ursprünglich geplanten Wahltag zu liegen. Der Zustellungsbevollmächtigte des Verstorbenen – dies ist in aller Regel ein Vertreter des Unterstützungskomitees – darf einen Kandidaten nachnominieren. Dieser muss aber neuerlich Unterstützungserklärungen sammeln, um antreten zu dürfen. Außer ihm darf das niemand, weitere neue Kandidaten sind also nicht zugelassen.
Austausch von Lebenden
Bis Ende der Neunziger war es sogar möglich, lebende Bundespräsidentschaftskandidaten auszutauschen – und zwar, wenn es nach dem ersten Wahlgang mit mehreren Bewerbern zu einer Stichwahl zwischen zwei Personen kommt. Die Regel mag kurios anmuten, denn warum sollte man einen Kandidaten austauschen wollen, der es in die Stichwahl geschafft hat? Der Gedanke der Regelung war aber, einen Kandidaten zu wechseln, der beim ersten Wahlgang weit hinter dem Erstplatzierten lag. Das Recht auf Auswechslung oblag auch hier dem Zustellungsbevollmächtigten. Von dieser Möglichkeit wurde aber niemals Gebrauch gemacht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2010)