Buwog: Traumüller belastet Grasser vor Justiz

Buwog ExKabinettschef belastet Grasser
Buwog ExKabinettschef belastet Grasser(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

In der Causa Grasser tauchen neue Einvernahmeprotokolle auf. Zudem kippt der Obergerichtshof das Urteil zur Razzia bei Grassers Steuerberater.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird in der Causa Buwog durch Aussagen seines früheren Kabinettschefs Heinrich Traumüller bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft belastet, berichtet das "Format" in seiner neuen Ausgabe laut Vorausmeldung. Traumüller war schon im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss befragt worden und im Anschluss daran von den Korruptionsermittlern erneut vernommen worden.

Wie das "Format" aus Einvernahmeprotokollen zitiert, sei Traumüller nach seinen Angaben erst im Ausschuss eine Manipulationsmöglichkeit bei der Buwog-Privatisierung bewusst geworden. Grasser selber hat jede Manipulation seinerseits bei der Privatisierung der Bundeswohnungen dementiert.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt rund um die fast 10 Mio.-Euro-Provision, die von der im Privatisierungsverfahren siegreichen Immofinanz an die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger geflossen ist. Grasser dementiert, die entscheidende Information über das Finanzierungslimit des Mitbewerbers weitergegeben zu haben. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

"Ich bin mir erst im Zuge des U-Ausschusses der wahren Bedeutung des Vorkaufsrechts bewusst geworden", zitiert das Magazin aus Traumüllers Aussage. "Für mich war das Vorkaufsrecht eindeutig der Schlüssel zum Letztangebot des Österreich-Konsortiums. Dies natürlich nur in Verbindung mit der Kenntnis um die Finanzierungszusage des Konkurrenten. Aus meiner Sicht konnte man mit diesen beiden Informationen das Letztangebot so gestalten, dass man sicher gewinnt."

Mit Vorkaufsrecht ist das Recht des Bundeslands Kärnten gemeint, das Klagenfurter Wohnungspaket aus dem Buwog-Deal herauszulösen und zum angebotenen Kaufpreis zu übernehmen. Das vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider geforderte Vorkaufsrecht kam nie rechtskräftig zustande und war daher wertlos. Vor der Zuschlagserteilung wusste das nur eine Handvoll Leute, darunter Grasser, schreibt das Magazin.

"Sicher" bei Grasser gewesen

Traumüller beschreibt laut "Format" in seiner Aussage bei den Ermittlern auch, wie er Grasser über Einzelheiten aus dem Bieterverfahren informierte. Er sei am 4. Juni 2004 "sicher" bei Grasser gewesen, um ihm mitzuteilen, was er davor beim Notar erfahren habe. Zu diesem Zeitpunkt sei die CA Immo vorne gelegen. Grasser habe daraufhin ein Treffen im "Gelben Salon" des Finanzministeriums einberufen. "Auf Befragung gebe ich an, dass in der Sitzung am 7. Juni 2004 in der Präsentation von Lehman eine Finanzierungszusage von 960 Mio. Euro für die CA Immo angeführt war", so Traumüller laut dem "Format"-Bericht in seiner Aussage.

Der Hinweis, man solle jedenfalls mehr als 960 Mio. Euro bieten, wurde vom Grasser-Freund Meischberger an Hochegger gegeben, der dies der Immofinanz, der Anführerin des "Österreich-Konsortiums", mitteilte. Mit 961 Mio. Euro Gebot bekam die Gruppe den Zuschlag und an Hochegger und Meischberger flossen - unversteuert und geheim - 1 Prozent des Kaufpreises, also 9,6 Mio. Euro. Meischberger gibt nicht an, von wem er die entscheidende Info bekommen hat, dementiert aber, die Information von Grasser bekommen zu haben.

OLG kippt Beschluss zu Grasser-Razzia

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat indes am Donnerstag einen Entscheid des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) Wien gekippt, wonach die Hausdurchsuchung bei Karl-Heinz Grassers Steuerberater Peter Haunold gesetzeswidrig war, berichteten am Donnerstag das Ö1-"Mittagsjournal" und "derstandard.at". "Um 10 Uhr war die Verhandlung, um 10:45 Uhr die Verkündigung", bestätigte Elisabeth Lovrek vom OGH.

Der OGH hat aber nicht über die Hausdurchsuchung an sich befunden, die vor einem Dreivierteljahr stattgefunden hat, sondern lediglich festgestellt, dass das Oberlandesgericht mit seinem Beschluss das Gesetz verletzt hat, sagte Lovrek. Das OLG hatte einer Beschwerde von Haunolds Steuerberatungsfirma Deloitte stattgegeben. Diese hatte sich auf den speziellen Berufsschutz, dem Steuerberater unterliegen, berufen.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshof sind jedoch Razzien auch bei Personen möglich, die dem Berufsgeheimnis unterliegen.

Causa Buwog

Im Jahr 2004 wurden die Buwog und vier weitere Wohnbaugesellschaften des Bundes mit rund 62.000 Wohnungen an die Immofinanz verkauft. Von dieser erhielten der Lobbyist Peter Hochegger und der frühere FPÖ-Politiker Walter Meischberger - beides Vertraute von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser - eine Provision von fast zehn Millionen Euro für „Vermittlungstätigkeiten". Der Verdacht: Sie könnten Insiderinformationen von Grasser bekommen und an die Immofinanz weitergegeben haben. Grasser weist dies vehement zurück.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

BuwogAffaere interessiert
Österreich

Buwog-Affäre: "KHG war interessiert"

Bringt der frühere Anwalt von Walter Meischberger Ex-Finanzminister Grasser in Bedrängnis? Gerald Toifl ist selbst einer der Beschuldigten. Er strebt nun einen außergerichtlichen Tatausgleich an.
Gerald Toifl
Österreich

Buwog: Meischbergers Ex-Anwalt kooperiert mit Behörde

Der Rechtsanwalt Gerald Toifl ist im Verfahren um die Buwog-Privatisierung selbst Beschuldigter.
Lobbyist Peter Hochegger
Politik

Causa Buwog: Ein Schloss für Peter Hochegger?

Woher der Ex-FP-Politiker Meischberger die Preis-Information für die Buwog-Privatisierung hatte, weiß der Lobbyist Hochegger nicht. Um 22.000 Euro seien jedenfalls Regenjacken für das BZÖ von der Baufirma Porr gekauft worden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.