Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich auf die gemeinsame Planung und Finanzierung von Spitälern und niedergelassenen Ärzten geeinigt.
Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich am Dienstag in knapp achtstündigen Verhandlungen auf die Gesundheitsreform geeinigt. Kern der Vereinbarung ist ein "partnerschaftliches Zielsteuerungsmodell". Damit wollen die Vertragspartner die niedergelassenen Ärzte und die Spitäler künftig gemeinsam planen, steuern und damit auch finanzieren.
Ziel der Reform ist es, die Ausgaben bis 2016 um insgesamt 3,43 Milliarden Euro zu reduzieren. Alle Verhandler betonten am Dienstag, dass weiterhin mehr Geld in das Gesundheitswesen fließen wird und keine Einsparungen vorgenommen werden.
Geeinigt hat man sich konkret auf zwei Bund-Länder-Vereinbarungen - eine zur Zielsteuerung und die zweite zur Finanzierung des Gesundheitswesens. Nach der Absegnung durch die Landeshauptleutekonferenz am 19. Dezember sollen die Vereinbarungen im kommenden Jahr von den Landtagen und vom Nationalrat beschlossen werden und dann Anfang 2014 in Kraft treten.
Zur gemeinsamen Planung und Steuerung der niedergelassenen Ärzte und der Spitäler werden Zielsteuerungskommissionen eingesetzt. In jeder dieser Kommissionen auf Landesebene wird ein Zielsteuerungsvertrag erstellt. Dieser ist quasi ein Arbeitsvertrag und schreibt fest, wo sich in dem Land das Gesundheitssystem hinentwickeln soll und wo welche Leistungen angeboten werden. Daraus soll dann durch eine bessere Koordination und Organisation die angestrebte Kostendämpfung entstehen.
Sanktionsmechanismus vorgesehen
Für den Fall, dass sich Länder und Sozialversicherung nicht auf einen Vertrag einigen können oder den Vertrag nicht einhalten, ist ein Sanktionsmechanismus vorgesehen. Die "Gesundheit Österreich"-Gesellschaft (GÖG) wird mittels Monitoring eine Einhaltung der Vereinbarungen überwachen. Wenn sie eine Vertragsverletzung feststellt, ist die Landesgesundheitskommission am Zug. Wenn dort keine Entscheidung getroffen wird, geht der Fall auf die Bundesebene weiter und am Ende ist eine Entscheidung des Gesundheitsministers sowie in Finanzfragen des Gesundheitsministers im Einvernehmen mit der Finanzministerin vorgesehen.
Um in Zukunft vermehrt auf Prävention zu setzten, wird auf Landesebene ein gemeinsamer Gesundheitsförderungsfonds eingerichtet. Dieser wird mit insgesamt 150 Millionen Euro für zehn Jahre dotiert. Über die Mittelverwendung entscheidet die jeweilige Landeszielsteuerungskommission.
Geschaffen wird auch ein österreichweit einheitliches Qualitätssystem. Dieses sieht Messungen der Ergebnisqualität in Spitälern und bei niedergelassenen Ärzten vor. Der Bund macht dafür laufend verbindliche Vorgaben.
Ziel der Reform ist es ausdrücklich, die Primärversorgung bei den niedergelassenen Ärzten zu stärken. Ausgewählte Leistungen sollen verstärkt tagesklinisch bzw. ambulant angeboten und der stationäre Bereich in den Spitälern entlastet werden.
(APA)