Scheuch zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt

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Live-Ticker Im "Part of the game"-Prozess wurde der Schuldspruch gegen den Ex-FPK-Chef bestätigt. Allerdings erhält er eine deutlich niedrigere Geldstrafe. Die "Kleine Zeitung" berichtete live.

Am Oberlandesgericht Graz ist heute die Entscheidung über das Urteil gegen den Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch im "Part of the game"-Verfahren gefallen: Der Freiheitliche ist schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Richtersenat unter Vorsitz von David Greller änderte jedoch das Ersturteil von Richterin Michaela Sanin ab. Scheuch erhielt sieben Monate bedingte Haft und eine deutlich niedrigere Geldstrafe von 67.500 Euro. In erster Instanz waren es sieben Monate bedingt und 150.000 Euro Geldstrafe gewesen.

Sanin hatte Scheuch unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch verurteilt, dieser stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe, der Strafrahmen beträgt fünf Jahre Haft. Das OLG verurteilte den Ex-Politiker nunmehr wegen Absatz 2 des gleichen Paragrafen. Dieser setzt keine Handlung oder Unterlassung voraus, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung", die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft.

Seit der Berufungssenat angekündigt hatte, dass auch ein anderer Absatz des Geschenkannahme-Paragrafen mit geringerer Strafdrohung zur Anwendung kommen könnte, blühten Spekulationen über ein deutlich milderes Urteil und sogar über eine Rückkehr Scheuchs in die Politik.

Urteil "steht und fällt mit Tonband"

Richter David Greller betonte bei seiner Urteilsbegründung, das Urteil "steht und fällt mit dem Tonband". Auf diesem Mitschnitt ist der "Part of the game"-Sager von Scheuch zu hören, wo es um die "üblichen fünf bis zehn Prozent" für die Partei gehe, wenn Investitionen getätigt würden. Scheuch sei zwar nicht für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Ersturteil in dieser Hinsicht aufgehoben, das Gespräch sei aber Teil der Amtsführung gewesen.

Zur Strafe meinte Greller, Scheuch habe Vorbildfunktion gehabt, als Spitzenpolitiker sollte er eine moralische Instanz sein.

--> Reaktionen: "Politisches Urteil", "Game over"

Im Berufungsverfahren hatte Verteidiger Dieter Böhmdorfer erneut einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert, sollte es aber zu einem Schuldspruch kommen, so seine Argumentation, müsse berücksichtigt werden, dass es keine konkreten Handlungen, keine aktiven Maßnahmen Scheuchs gegeben habe. Böhmdorfer zog auch wieder einmal die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der das Gespräch mit Scheuch mitgeschnitten hatte, in Zweifel. Staatsanwalt Eberhard Pieber konterte, er sehe genau in dem Gespräch einen Beweis. Scheuch erklärte in seinem Schlusswort, er sei sich "auch heute noch keiner Straftat bewusst".

Böhmdorfer bleibt nur noch die Möglichkeit einer sogenannten "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes". Diese hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft des Urteils. Sie wird auch nicht direkt beim Obersten Gerichtshof eingebracht, sondern in Form einer "Anregung" an die Generalprokuratur gerichtet.

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