Flexible Arbeitszeiten: Lockerung für 12-Stunden-Tag

Lockerung für 12-Stunden-Tag.
Lockerung für 12-Stunden-Tag.(c) Bilderbox
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"Die Presse"-Exklusiv: Nach dem SPÖ-ÖVP-Konflikt im Wahlkampf kommen jetzt doch Änderungen bei der Tageshöchstarbeitzeit. In der Regierung ist diese Gesetzesänderung bereits ausgemachte Sache.

Wien. Ein Arbeitstag mit maximal 12 Stunden pro Tag wird in Österreich künftig leichter und häufiger möglich sein als derzeit. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) kündigte der „Presse“ an, dass noch vor dem Sommer mit einer entsprechenden Änderung des Arbeitszeitgesetzes die Weichen in diese Richtung gestellt werden. Nach seiner Darstellung ist er auf SPÖ-Seite mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer praktisch einig. Im Sozialressort wurde bestätigt, dass über die Kernpunkte der Lockerung und der zulässigen Ausweitung der maximalen Tagesarbeitszeit Einvernehmen herrscht. Der Gesetzesentwurf wird schon demnächst in Begutachtung geschickt, wann genau war am Dienstag noch offen.

Mit Zuschlägen für Überstunden

Einigkeit herrscht zwischen den beiden Verhandlern, dass Zuschläge für Überstunden im Zuge der Neuregelung nicht wegfallen sollen. Diese Frage ließ vor der Nationalratswahl die Wogen zwischen SPÖ und ÖVP hochgehen. Mitterlehner hatte sich mit Hinweis auf die internationale Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft für flexiblere Arbeitszeiten und mehr Möglichkeiten für eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden ausgesprochen. Für die SPÖ und die Gewerkschaften war das ein gefundenes Fressen im Wahlkampf: Sie mobilisierten gegen den „12-Stunden-Tag“ und vor allem gegen einen Wegfall von Überstundenzuschlägen.

>> Soll man bis zu 12 Stunden am Tag arbeiten (dürfen)?

Insgesamt sind in drei Bereichen liberalere Bestimmungen bei der Arbeitszeit vorgesehen. Es handelt sich um eine Ausweitung schon bestehender Möglichkeiten, denn schon bisher lassen Sonderregelungen und Betriebsvereinbarungen in Österreich deutlich längere tägliche Arbeitszeiten zu. Zu den Auswirkungen auf die längeren Durchrechnungszeiträume (Zeitausgleich für Überstunden innerhalb eines Jahres oder von zwei Jahren) waren vorerst noch keine Details zu erfahren. Was kommt nun?

Längere Gleitzeit, mehr Überstunden

Gleitzeit: Dabei werden die zulässigen Höchstarbeitszeitsgrenzen auf 12 Stunden pro Tag angehoben. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden nicht überschritten wird und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, dass Arbeitnehmer größere Freizeitblöcke in Anspruch nehmen. Mit der Gleitzeit bis zu zwölf Stunden pro Tag soll den Wünschen vieler Beschäftigter nachgekommen werden. Zugleich können dann Arbeitgeber bei entsprechendem Arbeitsanfall Überstunden „inklusive Zuschlag“ bis zu zwölf maximal Stunden am Tag vorsehen.

Dienstreisen/Montagen: Im Falle von Dienstreisen oder wenn Beschäftigte auf Montage geschickt werden, darf die tägliche Höchstarbeitszeit in Hinkunft ebenfalls bis zu zwölf Stunden betragen, wenn darin ein Teil der „aktiven“ Reisezeit enthalten ist. Arbeitet beispielsweise ein Wiener Vertreter in Salzburg und fährt dann mit seinem eigenen Auto nach Wien zurück, würde diese Regelung zum Tragen kommen. Andernfalls müsste der betroffene Mitarbeiter nämlich streng nach dem Gesetz auswärts am Auftragsort übernachten.

Lehrlinge: Ebenfalls gelockert wird das Jugendbeschäftigungsgesetz. Für Jugendliche darf künftig ein Arbeitstag bis zu 10 Stunden statt bisher bis zu acht Stunden dauern, wenn davon ein Teil als Mitreise (passive Dienstzeit) in diesen Zeitraum fällt. Damit werden Vorschriften für Lehrlinge gelockert. Beispiel: Fährt ein Lehrling mit einer Gruppe von Arbeitern zu einer Baustelle, darf dieser dann zwei Stunden länger bleiben, wenn er danach gemeinsam mit seinen Arbeitskollegen mit dem Bus zurück zum Wohnort fährt.

Weniger Bürokratie

Das Wirtschaftsministerium betont, dass es bei diesem Arbeitszeitpaket um Vorteile für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer gehe. Teil der Maßnahmen soll eine Lockerung der Arbeitsaufzeichungen in Unternehmen sein.
Die Lockerung der täglichen Höchstarbeitszeiten ist das dritte Paket, mit dem angesichts der Rekordarbeitslosenzahlen von der Regierung nun mit gesetzlichen Maßnahmen gegengesteuert. Für ältere Beschäftigte ist bereits ein Programm mit 350 Millionen Euro beschlossen worden. Weiters hat erst in der Vorwoche der Nationalrat eine geringfügige Senkung der Lohnnebenkosten (Beiträge zum Entgeltinsolvenzfonds und zur Unfallversicherung) abgesegnet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2014)

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