Verzicht auf Weisungen

Aber nur für Staatsanwälte der Korruptionsbehörde.

WIEN(red/APA). In die Diskussion um das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber Staatsanwälten kommt Bewegung. Justizministerin Maria Berger (SPÖ) will nun auf ihr Weisungsrecht teilweise verzichten. So soll die geplante Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsverfahren weisungsfrei gestellt werden.

In diesen „sensiblen Fällen“ möchte sie auf das Weisungsrecht verzichten, sagte Maria Berger in der Wiener Stadtzeitung „Falter“. „Es soll der Anschein vermieden werden, dass über dieses Recht Wünsche an die Justiz heran getragen werden können.“ Die in Wien angesiedelte Sonderstaatsanwaltschaft wird aus fünf Staatsanwälten und zur Unterstützung aus 20 Fachleuten mit betriebswirtschaftlichem Wissen bestehen. Sie soll bei Bestechung, Amtsmissbrauch, Untreue, Geldwäsche, Betrug, aber auch bei Polizeiübergriffen weisungsfrei ermitteln.

Generell möchte die Koalition am Weisungsrecht festhalten. Seine Anwendung soll künftig aber von einem eigenen Nationalratsausschuss kontrolliert werden.

„Große Kronzeugenregelung“

Außerdem geplant ist laut Justizministerin Berger eine „große Kronzeugenregelung“. Eine solche sei die einzige Möglichkeit, korrupte Strukturen aufzubrechen. Damit kann ein an Korruption oder organisierter Kriminalität Beteiligter für sich Straffreiheit oder Strafminderung bekommen, wenn er von sich aus mit der geplanten Korruptions-Sonderstaatsanwaltschaft kooperiert.

Die Kronzeugenregelung wird tatsächlich aber nur in ganz wenigen Fällen zur Anwendung kommen. Für eine völlige Straffreiheit müssten vier Voraussetzungen erfüllt werden:
•Der „Kronzeuge“ muss die Staatsanwaltschaft informieren, bevor diese aus anderen Quellen von einem strafbaren Sachverhalt erfahren hat.
•Er muss seine Teilnahme an der rechtswidrigen Handlung einstellen.
•Er muss während der Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und ihr alle verfügbaren Beweismittel vorlegen.
•Er darf andere Personen zur Begehung der rechtswidrigen Handlung nicht gezwungen haben.

Wenn die Staatsanwaltschaft bereits in der Causa ermittelt, kann es nur noch eine Strafminderung geben.

Interventionen von Seiten der Politik habe es in ihrem ersten Halbjahr keine gegeben, so Justizministerin Berger. „Eine kam von den Medien. Da wollte jemand seine Quelle schützen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2007)

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