Strengere Regeln für Mandatsverlust

Bures und Schieder
Bures und SchiederAPA/ROLAND SCHLAGER
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Bis Dezember soll es neue Bestimmungen für den Verlust von Nationalratsmandaten geben. Über den Zeitplan gab es nun Einvernehmen in der Präsidialsitzung des Hohen Hauses.

Die Bestimmungen über den Mandatsverlust von Parlamentsabgeordneten nach gerichtlichen Verurteilungen könnten noch in diesem Jahr verschärft werden. Die Aufregung um die Postings der Ex-FPÖ-Abgeordneten Susanne Winter haben diesbezügliche Bestrebungen jetzt offenbar beschleunigt. Der erste Schritt zu Änderungen erfolgte am Freitag im Zuge der Präsidialsitzung der Nationalratspräsidenten und Klubobleute im Hohen Haus. Dort herrschte bei den Fraktionen Übereinstimmung über einen entsprechenden Anlauf.

Nach dem nunmehrigen Zeitplan könnten die strengeren Regeln noch im Dezember dieses Jahres beschlossen werden. Bis dahin soll ein diesbezüglicher Gesetzesantrag ausformuliert werden.

Nach der geltenden Regelung verliert ein Abgeordneter nach einer Verurteilung zu einem Jahr unbedingter Haft sein Nationalratsmandat. ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka hatte zuletzt eine Verschärfung in Anlehnung an das Beamtendienstrecht vorschlagen. Zum Mandatsverlust soll es schon nach einer Verurteilung zu einem halben Jahr Haft kommen. Der ÖVP-Fraktionschef zeigte sich nach dem Einigung in der Präsidiale "erfreut", dass der Vorschlag für eine Verschärfung der Regeln nun aufgegriffen wird.

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder zeigt sich "offen" gegenüber einer Änderung. Er erachtet einen Mandatsverlust nach einer Verurteilung zu sechs Monaten Haft für sinnvoll. Den Grünen gehen die Oppositionspläne allerdings nicht weit genug. Sie fordern die Aberkennung des Mandats nach jeder Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe. Schon am kommenden Mittwoch wird es Beratungen zu Details dieser Frage im Parlament geben.

(ett)

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