Neue Statistik: Langes Rechnen für ein höheres Pensionsalter

(c) Clemens Fabry
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Im Schnitt gingen die Österreicher 2015 mit 60,2 Jahren um sechs Monate später in den Ruhestand. Unter Einrechnung der Bezieher von Rehab-Geld kam die Pensionsanstalt aber nur auf eine minimale Erhöhung.

Wien. Es war ein guter Tag für Sozialminister Alois Stöger (SPÖ). Am Mittwoch, nur knapp vor dem Pensionsgipfel mit der ÖVP am Montag, konnte er via ORF-Radio mitteilen, das die Österreicher im Vorjahr im Durchschnitt um sechs Monate später mit 60,2 Jahren in Pension gingen als 2014. Die SPÖ bestreitet seit Längerem die Notwendigkeit weiterer Pensionsreformen, weil das von der Koalition gemeinsam festgelegte Ziel, das tatsächliche Antrittsalter in der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Gewerbe, Bauern) müsse bis 2018 bei 60,1 Jahren liegen, schon erreicht wurde. Bei den Bundesbeamten ist es, wie am Mittwoch berichtet, von 60,9 (2014) auf 61,2 Jahre im Vorjahr gestiegen.

Allerdings rührt dieser Anstieg in den von Stöger vorgelegten Zahlen vor allem auch daher, dass die Bezieher von Rehabilitationsgeld (Menschen unter 50 Jahren, die bis Anfang 2014 eine Invaliditätspension erhielten), nicht einbezogen werden. Der Sozialminister argumentiert dies damit, dass das Rehab-Geld keine Pension sei. Allerdings gehen viele Betroffene dann dennoch in Invaliditätspension.

Werden zum Vergleich mit früheren Statistiken Bezieher von Rehab-Geld eingerechnet, schaut das Ergebnis anders aus. „Die Presse“ hatte bereits am 9. Februar mit Hinweis auf eine inoffizielle Bestätigung aus der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) berichtet, dass dann das reale Pensionsantrittsalter im Schnitt leicht sinke.

Der „Presse“-Bericht sorgte in der PVA für Hektik. Am 11. Februar rückte der Obmann der PVA, Manfred Felix, aus, um in einer Aussendung die „kolportierten Daten“, die naturgemäß der SPÖ und dem Sozialminister gar nicht zupass kamen, klarzustellen. Felix wusste schon damals zu berichten, dass auch mit Eigenpension und Rehab-Geld im Schnitt ein Anstieg beim Antrittsalter vorliege.

Änderung bei Neuberechnung

Der PVA-Obmann, er kommt wie Stöger aus der Metallergewerkschaft, muss über hellseherische Fähigkeiten verfügen. Denn obwohl er den Anstieg bereits verkündete, teilte er in der Aussendung mit, genaue Zahlen für 2015 würden „derzeit berechnet und in Kürze vorliegen“. Gerechnet wurde dann tatsächlich viel – und das dauerte. Jetzt liegt die angekündigte Steigerung vor. Nach „Presse“-Informationen zeigt das dem Hauptverband gemeldete Ergebnis unter Einbeziehung der Bezieher von Rehab-Geld einen minimalen Anstieg von 0,1 Jahren.

Das der „Presse“ vorliegende Datenmaterial aus der PVA weist hingegen von 2014 auf 2015 unter Errechnung der Rehab-Geld-Empfänger sogar ein leichtes Sinken des durchschnittlichen Antrittsalters aus – von 58,7 auf 58,6 Jahre. Wie konnte nun die PVA nach ihren intensiven Berechnungen im Nachhinein auf eine Erhöhung kommen? Als eine mögliche Erklärung wurde der „Presse“ außerhalb der PVA eine unterschiedliche Berechnungsmethode genannt. Denn Rehab-Geld kann auch für Monate rückwirkend ausgezahlt werden. Zieht man jedoch den Zeitpunkt des bewilligten Neuzugangs – und nicht die schon frühere Auszahlung – heran, so erhöht das bei mehreren Fällen im Schnitt das Antrittsalter. (rie/ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2016)

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