ÖVP und FPÖ halten die Reform nach einem Expertenhearing für rechtlich argumentierbar, SPÖ und Grüne widersprechen.
In der Sitzung des Unterausschusses des Landes Oberösterreichs zur geplanten Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte waren am Donnerstag die Experten am Wort. Befürworter wie Gegner des Planes sahen sich danach bestätigt. Neu in der Diskussion ist eine zeitliche Befristung der Reform.
Nach dem Plan der schwarz-blauer Regierungskoalition soll es künftig nur mehr 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 geben - also in Summe 520 statt wie bisher 914 Euro Mindestsicherung. Im Unterausschuss beurteilten erstmals von den einzelnen Fraktionen nominierte Rechtsexperten diesen Entwurf. Laut der ÖVP wurde von den Fachleuten angeregt, die Reform auf zwei bis drei Jahre zu befristen sowie gleichzeitig ein Monitoring zu starten. Damit würde die geplante Gesetzesänderung auch rechtlich vor einem Höchstgericht argumentierbar, erklärten ÖVP und FPÖ unisono. Die Landesregierung begründet die Kürzungsabsicht mit der Ausnahmesituation im Flüchtlingsbereich. Vor allem Oberösterreich sei überdurchschnittlich durch den Flüchtlingsstrom belastet.
SPÖ und Grüne gegen Kürzung
Die SPÖ sieht sich nach dem Expertenhearing hingegen in ihrer Ansicht bestätigt, dass die Reduzierung der Mindestsicherung "für einzelne Personengruppen dem Grundsatz der Gleichbehandlung, einer tragende Säule des österreichischen und europäischen Rechts, widerspricht".
Die Grünen halten die schwarz-blauen Pläne für überflüssig, da es schon jetzt die Möglichkeit gebe, die Mindestsicherung zu verringern, wenn Auflagen nicht erfüllt würden. Am 21. April tagt der Unterausschuss in der Causa erneut, dann sind noch einmal Experten am Zug. Sie sollen auch die sozialen und finanziellen Aspekte beleuchten.
(APA)