"Top Team": Entscheidung über Anklage aufgeschoben

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ)
Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ)APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat in der Causa rund um Kärntens Landeshauptmann Kaiser weitere Ermittlungen angeordnet.

Die Entscheidung über eine Anklage gegen Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ist aufgeschoben. Wie der "Standard" am Donnerstag meldete, hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien in der "Top Team"-Affäre weitere Ermittlungen angeordnet. Der Fall sei noch nicht so gründlich untersucht, dass es eine Entscheidung über eine Anklage geben könnte, sagte ein Sprecher.

Vergangene Woche hatte der Weisungsrat seine Empfehlung in der Causa dem Justizministerium übermittelt, dessen Inhalt wurde aber den Medien nicht bekanntgegeben. Nun ist die Entscheidung aber offenbar verschoben.

Bei "Top Team" geht es um den Vorwurf der Untreue gegen Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), Mitarbeiter in Regierungsbüros und andere Politiker. Über Scheinrechnungen sollen Gelder aus dem Landesbudget bei einer parteieigenen Werbeagentur "geparkt" worden sein, weil man befürchtete, die Gelder im Folgejahr nicht mehr genehmigt zu bekommen. Geprüft wurde auch, ob die Agentur bei Auftragsvergaben bevorzugt worden war. Kaiser hat bereits angekündigt, bei Vorliegen einer rechtskräftigen Anklage zurückzutreten.

Prozedere geht in die Wiederholung

Für die Oberstaatsanwaltschaft hat die lückenlose Aufklärung "oberste Priorität", wurde am Donnerstag betont. Welches Ergebnis am Ende herauskommen wird, darüber wollte der Sprecher der Behörde, Michael Klackl, nicht spekulieren. "Ich gehe davon aus, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zügig die weiteren Erhebungen durchführen wird", sagte er. Wenn die ergänzenden Ermittlungen abgeschlossen seien, werde das ganze Procedere wiederholt.

Das heißt, die Korruptionsstaatsanwaltschaft schreibt ihren Bericht, dieser geht dann an die Oberstaatsanwaltschaft. Dort wird die ganze Causa erneut geprüft und beurteilt und dann an das Justizministerium weitergereicht. Anschließend wird sich wohl erneut der Weisungsrat mit der Angelegenheit befassen und seine Empfehlung an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) aussprechen. Damit ist wohl in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

(APA)

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