Vorsichtig positive Zustimmung zu Homoehegesetz

Homoehe
Homoehe(c) AP (Darryl Bush)
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Die Justizministerin hat einen Entwurf vorgelegt. Die Grünen lehnen ab, dass die Homoehe nicht am Standesamt geschlossen werden darf. Die Freiheitlichen sehen in der Reform "ein Signal in die falsche Richtung".

WIEN (red./APA). „Wenn sämtliche Materiengesetze angepasst werden, sind fast alle unsere Forderungen erfüllt“: So reagierte die Homosexuelleninitiative Hosi am Sonntag auf den tags davor vorgestellten Gesetzesentwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner für die eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare. Einen Festakt am Standesamt wird es für Homosexuelle aber nicht geben. Geschlossen werden sollen die Partnerschaften auf den Bezirkshauptmannschaften bzw. den Städten am Magistrat. In der Folge müssen zahlreiche Gesetze geändert werden, etwa im Sozialbereich, im Ausländerbeschäftigungsgesetz bis hin zu den Asylgesetzen.

Die Grünen finden jedoch, dass sich die „ÖVP weiter auf Apartheidkurs“ befinde, weil die Homoehe nicht am Standesamt geschlossen werden darf. SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat einen Kompromissvorschlag: Bürgermeister könnten mit einem Antrag beim Landeshauptmann doch noch eine „schöne Zeremonie“ am Standesamt ermöglichen. Das empfindet wiederum Clemens Steindl, Präsident des Katholischen Familienverbandes als „unnötiges und unwürdiges Polittheater“. Der Katholische Familienverband könne mit der vorliegenden Regelung leben, weil sie „dem hohen Stellenwert der Ehe zwischen Mann und Frau Rechnung trägt“, aber eine Diskriminierung anderer Formen des Zusammenlebens vermeide. Es sei wichtig, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht am selben Ort eingetragen werden können, an denen Ehen geschlossen werden.

Die Freiheitlichen lehnen die Reform hingegen rundweg ab, weil die Homoehe gesellschaftspolitisch „ein Signal in die falsche Richtung“ sei.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2009)

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