Wiener Opposition tobt: "Grüne sind Vertragsbrecher"

WIENER GEMEINDERAT KONSTITUIERENDE SITZUNG: VASSILAKOU
WIENER GEMEINDERAT KONSTITUIERENDE SITZUNG: VASSILAKOU(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
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Die rot-grüne Stadtregierung bekannte sich zur Wahlrechtsreform. Allerdings stimmten die Grünen gegen einen Antrag, den sie per Notariatsakt vor der Wahl unterstützt hatten.

In der konstituierenden Sitzung des Wiener Gemeinderats am Donnerstag war auch die Änderung des Wahlrechts Thema. Rot-Grün beschloss dabei einen von ihnen eingebrachten Antrag, in dem die "Schaffung eines modernen Verhältniswahlrechts" bis längstens Ende 2012 angekündigt wird. ÖVP und FPÖ brachten dazu ebenfalls einen Antrag ein, der eine Änderung der mehrheitsfördernden Gemeinderatswahlordnung bis Ende April 2011 fordert. Dieser wurde von den Regierungsparteien abgelehnt.

Der schwarz-blaue Antrag folgte dem Wortlaut jenes Notariatsaktes, den Volkspartei und Freiheitliche noch vor der Wien-Wahl gemeinsam mit den Grünen unterzeichnet hatten. Die Grünen sowie auch die SPÖ wollten diesen heute nicht unterstützen. Die Regierungsparteien argumentierten ihre Ablehnung des Antrags mit dem Hinweis, dass es vor der Reform einen ausführlichen Dialogprozess geben müsse. Das habe in Wien Tradition, erklärte etwa SP-Klubchef Rudolf Schicker. Zudem wurde auf den Koalitionspakt verwiesen, in dem eine Änderung des derzeitigen Wahlrechts inklusive Fristsetzungen festgeschrieben sei.

Arbeitsgruppe soll Ergebnisse bis 2012 liefern

Im rot-grünen Antrag, der ausschließlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien die nötige Mehrheit erreichte, ist neben der Überarbeitung des Vergabeschlüssels für Mandate auch festgehalten, dass bei der Briefwahl künftig Missbrauch ausgeschlossen werden soll und für EU-Bürger ein Wahlrecht auch auf Gemeinderatsebene (bisher nur auf Bezirksebene, Anm.) angestrebt werde. Eine Arbeitsgruppe soll, gemäß dem Antrag, noch in diesem Jahr zu werken beginnen und bis spätestens Ende 2012 für die legistische Umsetzung sorgen.

FPÖ und ÖVP zeigten sich damit nicht zufrieden und kritisierten vor allem die Grünen, denen sie Vertragsbruch vorwarfen. "Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten, Anm.)", erinnerte FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus die Grünen an den Notariatsakt: "Wir pochen auf die Umsetzung des Drei-Parteien-Pakts." Es handle sich um eine gemeinsame Verpflichtung und sei beschämend, dass die neue Regierungspartei nun davon nichts wissen wolle.

Marek: "Was ist Unterschrift wert?"

Kritik an den Grünen kam auch von ÖVP-Klubchefin Christine Marek. "Was ist ihre Unterschrift wert?", erinnerte sie die Grüne Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou an die Unterzeichnung des Notariatsakts. Es brauche keine Arbeitsgruppen für eine Wahlrechtsänderung: "Man muss nur das tun, was man vereinbart und vor einem Notar unterschrieben hat."

In diesem Notariatsakt verpflichteten sich die - damals noch drei - Oppositionsparteien dafür einzutreten, "das Wiener Wahlrecht dahingehend zu reformieren, dass die Anzahl der gewonnenen Mandate einer Partei der prozentuellen Stimmverteilung möglichst genau entspricht". Der Hintergrund: In der vergangenen Legislaturperiode konnten die Sozialdemokraten aufgrund der derzeitigen Regelung auch mit einem Stimmenanteil von unter 50 Prozent mit absoluter Mandatsmehrheit regieren.

Ursprünglich hätte das Thema Wahlrecht inklusive Anträge erst in der konstituierenden Landtagssitzung behandelt werden sollen, die im Anschluss an den Gemeinderat stattfand. SPÖ-Landtagspräsident Harry Kopietz habe aber entschieden, dies bereits im Gemeinderat zu behandeln, hieß es aus dem Rathaus. Das Abstimmungsergebnis habe jedenfalls rechtliche Gültigkeit. In der konstituierenden Sitzung des Landtages erfolgten die formellen Wahlen der Landtagspräsidenten sowie der Bundesratsmitglieder bzw. -ersatzmitglieder.

(APA)

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