Wien: FP und VP wollen Wahlrecht ändern

wollen Wahlrecht aendern
wollen Wahlrecht aendern(c) Dapd (Hans Punz)
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Die rot-grüne Koalition ist ab heute offiziell im Amt. Gleich in der ersten Sitzung startet die Opposition einen Angriff auf das SP-freundliche Wahlrecht. Die Grünen wollen diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Wien. Es ist eine Premiere, die am heutigen Donnerstag startet: Die erste rot-grüne Regierung auf Landesebene nimmt mit der Konstituierung des Wiener Gemeinderats offiziell ihre Arbeit auf. Michael Häupl wird wieder als Bürgermeister angelobt, Finanzstadträtin Renate Brauner als Vizebürgermeisterin. Und, eine Premiere, Maria Vassilakou wird als erste grüne Vizebürgermeisterin sowie Verkehrs- und Planungsstadträtin.

Zum Feiern der politischen Premiere wird der rot-grünen Koalitionsregierung aber nur wenig Zeit bleiben. Denn gleich bei der ersten Sitzung machen FPÖ und ÖVP Druck – wie FP-Klubchef Johann Gudenus der „Presse“ erklärt: „Wir werden einen Antrag auf Änderung des Wahlrechts einbringen, und zwar mit dem Wortlaut jener eidesstattlichen Erklärung, mit dem ÖVP, Grüne und wir uns zu einer Änderung verpflichtet haben.“ In der ÖVP bestätigt man: „Es wird einen gemeinsamen Antrag geben.“

Diskussion um Notariatsakt

Die Grünen haben allerdings angekündigt, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Die Begründung: Im rot-grünen Koalitionsabkommen wurde festgeschrieben, dass in einer Arbeitsgruppe ein neues, modernes Verhältniswahlrecht erarbeitet wird – damit die SPÖ nicht mehr mit rund 46Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit in Mandaten erhalten kann. Bis Ende 2011 soll diese Arbeitsgruppe ein neues Wahlrecht erarbeiten, das danach im Gemeinderat beschlossen wird.

Zu dieser Arbeitsgruppe haben die Grünen auch die anderen Parteien eingeladen. Diese schlagen das Angebot aber aus. „Was soll ein Arbeitskreis?“, fragt Gudenus. „Wir wollen eine Wahlrechtsänderung auf Basis des Notariatsaktes, den auch die Grünen unterschrieben haben.“ Nachsatz: „Wir werden darauf pochen, dass die Unterschrift von allen gilt.“ Und seitens der ÖVP heißt es: „Wie das Wahlrecht aussehen soll, steht im Notariatsakt. Wozu brauchen wir einen Arbeitskreis?“ Konkret fordern ÖVP und FPÖ ein Wahlrecht, bei der ein Prozent der Stimmen einem Mandat entspricht.

Ein neues Wahlrecht ist nicht der einzige Punkt, der bei einer Wahlrechtsänderung von Rot, Schwarz, Grün und Blau geklärt werden muss – und entsprechend für Ärger sorgen wird. Die Parteien müssen sich auf eine Reform der umstrittenen Briefwahl, die heuer für Aufregung gesorgt hat, einigen. Einerseits, weil durch die bestehende Regelung ein Briefwahlzettel auch nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses ausgefüllt werden kann und somit taktisches Wählen möglich ist. Andererseits, weil Wahlkarten per Post an eine Adresse angefordert werden können. Damit ist nicht sichergestellt, dass jene Person, die offiziell den Briefwahlzettel angefordert hat, auch die Person ist, die den Stimmzettel auch erhält bzw. ausfüllt.

FPÖ fordert neues politisches Gremium

Um diesen Fragenkatalog zu beantworten, schlägt Gudenus die Einrichtung eines neuen politischen Gremiums vor: Ein Verfassungsausschuss im Gemeinderat soll sich dieser strittigen Themengebiete annehmen. „Verfassungsausschuss deshalb, weil er viele Themen behandeln soll, die die Verfassung berühren.“ Dazu zählt der FP-Klubchef beispielsweise das Wahlrecht für Ausländer (siehe unten). Im rot-grünen Koalitionspakt ist diese Forderung schwammig definiert, läuft aber darauf hinaus, dass es Initiativen für dessen (Wieder-)Einführung geben soll – nachdem das Gesetz bereits einmal vom Verfassungsgericht aufgehoben wurde.

Wie dieser Verfassungsausschuss aussehen soll? Jede Partei soll im Ausschuss mit einem Juristen vertreten sein, so Gudenus. Die Klärung dieser Personalfrage würde der FPÖ kein Kopfzerbrechen bereiten. Johann Gudenus ist nicht nur Neo-Klubchef und Heinz-Christian Straches Statthalter in Wien, sondern auch Jurist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2010)

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