Darabos: Neue Vorwürfe gegen General Entacher

(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
  • Drucken

Der frühere Generalstabschef erhielt Post vom Minister. Auf 90 Seiten sind angebliche Verfehlungen des ranghöchsten Offiziers aufgelistet. Entacher hat bisher noch nicht seinen Abberufungsbescheid in Händen.

Wien. Edmund Entacher hat am Donnerstag vergangener Woche brisante Post aus dem Verteidigungsministerium erhalten. Der von Minister Norbert Darabos abgesetzte Generalstabschef hat jetzt zwar immer noch nicht seinen Abberufungsbescheid in Händen, wohl aber eine Auflistung von Vorwürfen, die ihm seitens der Ressortführung angelastet werden. Und die gehen weit über den Anlassfall hinaus: Der General wurde ja am 24. Jänner abberufen, weil er sich in Interviews für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen hatte, während Darabos deren Abschaffung propagierte – ein Vertrauensbruch, wie der Minister meint.

Auf neunzig Seiten wurden jetzt seitens des Ministerbüros angebliche Verfehlungen aus der Amtszeit des Generalstabschefs zusammengetragen. Diese reichen von Zu-spät-zum-Dienst-Erscheinen bis hin zum Vorwurf, Weisungen nicht umgesetzt zu haben. So befasst sich das Schreiben mit den Vorgängen rund um die (Nicht-)Beschaffung von „Dingo“-Fahrzeugen: Deren Beschaffung war schon von Darabos-Vorgänger Günther Platter eingefädelt und von Entacher aus Budgetgründen gestoppt worden – sehr zum Missfallen des Ministerbüros.

Aus dem Ministerium wird berichtet, dass in den vergangenen Wochen die Recherchen, dem früheren Generalstabschef etwas anzuhängen, sehr weit gegangen sind: So soll die Buchhaltungsagentur des Bundes eigens die Fahrtenbücher der Spitzenbeamten kontrolliert haben – bei Entacher aber nicht fündig geworden sein. Dem früheren Spitzenoffizier des Bundesheers wurde sogar ein besonders gut geführtes Fahrtenbuch attestiert.

Einen Bescheid zu seiner Abberufung hat Entacher immer noch nicht in Händen – und das, obwohl dieser eigentlich innerhalb von zwei Monaten hätte ausgestellt werden müssen. Die Begründung des Ressorts für die Verzögerung: Entacher ist nach seiner Absetzung als Generalstabschef zweimal dienstzugeteilt worden und hat dagegen berufen. Die Argumente dieser Berufung müssten sorgsam geprüft und in den Bescheid eingebaut werden. Eine Frist dafür gibt es angeblich nicht.

Erst wenn der Bescheid vorliegt, kann Entacher gegen die Abberufung auch rechtlich vorgehen – und hat dabei gute Chancen. Eine unterschiedliche Auffassung zum Thema Wehrpflicht dürfte als Begründung nicht ausreichen – noch dazu, da Entacher mit seinem Eintreten für die Wehrpflicht gleichzeitig für die aktuelle verfassungsrechtliche Lage plädiert, während der Minister diese ändern will. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem anderem Fall aus dem Verteidigungsressort schon entschieden, dass unterschiedliche Meinungen eine Abberufung nicht rechtfertigen können. Von daher erscheint es logisch, dass das Ministerbüro nach weiteren Gründen sucht, die die Abberufung rechtfertigen können.

Auch die Versetzung auf einen schlechteren Dienstposten – Entacher befindet sich in der Verwendungsgruppe neun – ist nicht so einfach machbar. Der einzige gleichwertige Posten im Bundesheer wäre jener des Kommandanten der Landesverteidigungsakademie (LVak). Der derzeitige LVak-Chef, Raimund Schittenhelm, geht demnächst in Pension.

Für Darabos steht in der Causa Entacher jedenfalls viel auf dem Spiel: Eine vom Verfassungsgerichtshof verordnete Wiedereinsetzung des Generalstabschefs wäre mit schwerem Gesichtsverlust für den Minister verbunden. Ein möglicher Ausweg für Darabos: Das Verfahren verzögert sich so lange, bis Entacher – er wird im September 62 – das Pensionsalter erreicht.

Zur Person

Edmund Entacher (61) wurde von Minister Darabos zum ranghöchsten Offizier des Bundesheers befördert – und von diesem auch wieder abberufen. Der General hält die Abschaffung der Wehrpflicht für keine gute Idee – und verärgerte damit seinen Minister. [Reuters]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.