Werner Amon: "Was heißt hier verdeckte Spende?"

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Werner Amon im Interview mit der "Presse": Der Fraktionsführer der ÖVP im Telekom- U-Ausschuss sieht sich als Opfer von "Politjustiz" und wehrt sich gegen eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Wien.

Die Presse: Hat der ÖAAB in Ihrer Zeit als Generalsekretär Parteispenden von der Telekom entgegengenommen?

Werner Amon: Parteispende ist jedenfalls der falsche Ausdruck. Der ÖAAB ist ein Verein, keine Partei.

Er ist eine Teilorganisation der ÖVP.

In meiner Zeit als Generalsekretär, von 2003 bis 2009, ist kein Cent vom ÖAAB in die ÖVP geflossen.

Dann erklären Sie mir bitte, wofür der Wiener Pressverein, der die ÖAAB-Zeitschrift „Freiheit“ herausgibt, im Jahr 2007 10.000 Euro von einer Agentur des Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger – der Valora – bekommen hat.

Ich lege Wert darauf, dass der Pressverein kein Geld von Hochegger bekommen hat. Offenbar hat die Telekom einen ÖAAB-Mitarbeiter ersucht, eine Rechnung über einen Druckkostenbeitrag an eine Agentur der Telekom zu übermitteln.

Was war die Gegenleistung?

In der Buchhaltung ist ein Druckkostenbeitrag vermerkt. Allein, es fehlt der Hinweis auf das genaue Druckwerk.

Sie können sich nicht mehr an das Druckwerk erinnern?

Ich habe das Geld weder „aufgestellt“, noch hatte ich Kontakt zur Telekom oder zur Valora.

Wer hat dann das Geld aufgestellt?

Das wird gerade recherchiert.

Aber Sie waren der Verantwortliche.

Es ärgert mich auch, dass ich in diesen sechs Jahren nicht jeden Einzelbeleg überprüft habe.

Sie werden aber nicht bestreiten, dass das nach einer verdeckten Spende für eine Teilorganisation der ÖVP aussieht.

Was heißt hier verdeckte Spende? Es war ein Druckkostenbeitrag.

Es war also eine Spende von der Telekom über die Valora an den ÖAAB.

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Zuwendung für eine Publikation gehandelt hat. So steht es auf dem Beleg.

Ein Inserat hätte die Telekom steuerlich absetzen können, eine Spende nicht. Der Steuerexperte Werner Doralt sagt, damit hätten Sie sich möglicherweise der Beihilfe zur Abgabenhinterziehung schuldig gemacht.

Es ist nicht die Aufgabe des ÖAAB, die Buchführung von Unternehmen, die dem ÖAAB ein Inserat abkaufen oder einen Druckkostenbeitrag geben, zu prüfen.

Glauben Sie eigentlich, dass Sie über dem Rechtsstaat stehen?

In keinster Weise. Aber auch die Staatsanwaltschaft Wien steht nicht über dem Rechtsstaat. Die Härte, mit der gegen mich vorgegangen wird, ist absolut überzogen. Ich halte das für Politjustiz.

Weil Sie einem Ausschuss im Parlament angehören, der mögliche Fehler der Staatsanwaltschaft Wien im Fall Kampusch untersucht, und die Einzeltäter-Theorie bezweifeln?

So ist es. Den Antrag, meine Immunität aufzuheben, um gegen mich ermitteln zu können, werte ich daher als schweres Revanchefoul.

Das sind ein bisschen viele Verschwörungstheorien, finden Sie nicht?

Es geht nicht um Verschwörungstheorien, sondern um Sachverhalte. Mir zu unterstellen, dass ich von möglichen Malversationen zwischen der Telekom und Hochegger damals gewusst hätte, ist völlig an den Haaren herbeigezogen.

Werden Sie Anzeige gegen den Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs erstatten, wie sie angekündigt haben?

Wir prüfen das. Außerdem prüfen wir die Möglichkeit, von der Staatsanwaltschaft Wien wegzukommen.

Von welcher Staatsanwaltschaft wollen Sie denn einvernommen werden?

Das kann man sich nicht aussuchen. Aber jedenfalls von einer, die vom Parlament nicht im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch untersucht wird.

Wenn Sie unschuldig sind, könnten Sie den Ermittlungen doch gelassen entgegensehen. Tun Sie aber nicht.

Ich sehe dem auch gelassen entgegen, aber nicht, wenn die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt.

Sie sind Fraktionsführer einer Partei in einem Untersuchungsausschuss, der die Telekom-Affäre aufzuklären versucht. Gleichzeitig stehen Sie im Verdacht, Teil dieser Affäre zu sein. Was ist das, wenn keine Unvereinbarkeit?

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hat ausdrücklich gesagt, dass die Befangenheit bei politischen Untersuchungen kein Grund für einen Ausschluss sein kann.

Juristisch mag das einwandfrei sein – moralisch auch?

Als Untersucher in einem politischen Ausschuss gibt es immer eine gewisse Befangenheit. Es gibt hier nicht die absolute Objektivität. Daher sehe ich auch nichts moralisch Verwerfliches daran.

Braucht es neue Regeln bei der Parteienfinanzierung?

Die Causa ÖAAB zeigt, dass es nicht gut ist, wenn Vorfeldorganisationen oder Unternehmen von Parteien vom Gesetz ausgenommen sind. Spenden und Zuwendungen sind ja nichts Rechtswidriges. Aber sie sollten transparent gemacht werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2012)

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