Fremdenrecht: Leichterer Zuzug für Türken

Symbolbild: Türkische Flagge
Symbolbild: Türkische Flagge(c) REUTERS (Osman Orsal)
  • Drucken

Das Höchstgericht hält fest, dass Verschärfungen im Gesetz wegen eines EU-Abkommens für einige türkische Staatsbürger nicht gelten.

Wien/APA. Insbesondere seit der Jahrtausendwende wurde das Fremdenrecht mehrfach verschärft: So gibt es nun die Integrationsvereinbarung, die gewisse Deutschkenntnisse voraussetzt, oder die Vorgabe, dass man bereits vor dem Zuzug Basiskenntnisse der deutschen Sprache vorweisen muss. Doch all diese Regeln dürften für Türken nicht gelten, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigt.

Grund ist ein Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei. Dieses hat, wie kürzlich der EU-Gerichtshof entschieden hat, zur Folge, dass alle Verschärfungen des österreichischen Fremdenrechts seit 1995 nicht für Türken gelten. Der VwGH setzte den EuGH-Entscheid nun um.

Auch das Innenministerium bestätigte am Montag, dass die schärferen Regeln im Fremdenrecht nicht für Türken gelten. Die Entscheide seien „sehr eindeutig", sagte ein Sprecher.

Im Anlassfall ging es um einen türkischen Asylwerber: Er heiratete eine Österreicherin und bekam drei Kinder. Die Behörden wollten wegen der verschärften Gesetzeslage, dass der Mann das Land verlässt und von der Türkei aus den Aufenthaltsantrag als Angehöriger stellt. Darauf zog der Mann vor Gericht. Die jetzige Entscheidung dürfte aber nicht nur mit Österreichern verheiratete Türken betreffen, sondern etwa auch Leute aus der Türkei, die schon länger hier arbeiteten.

Die Urteile im Anlassfall:

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24. April 2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Integration auf Türkisch

Die Gerichtshöfe sind die falsche Adresse für Kritik.
Nach Urteil Familienzusammenfuehrung erleichtert
Weltjournal

Familienzusammenführung für Türken erleichtert

Die Entscheidung der Gerichte erleichtert Türken die Familienzusammenführung. Für Türken, die als Arbeitnehmer neu nach Österreich einreisen wollen, wird das Urteil jedoch wenig bringen.
Recht allgemein

Volksanwaltschaft rügt Asylgericht

Verfahrensdauer. Asylwerber müssten viel zu lange warten, sagt Volksanwältin Terezija Stoisits. Sie spricht von einer einer „besorgniserregenden Situation“. Das Gericht weist die Kritik als falsch zurück.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.