Das Höchstgericht hält fest, dass Verschärfungen im Gesetz wegen eines EU-Abkommens für einige türkische Staatsbürger nicht gelten.
Wien/APA. Insbesondere seit der Jahrtausendwende wurde das Fremdenrecht mehrfach verschärft: So gibt es nun die Integrationsvereinbarung, die gewisse Deutschkenntnisse voraussetzt, oder die Vorgabe, dass man bereits vor dem Zuzug Basiskenntnisse der deutschen Sprache vorweisen muss. Doch all diese Regeln dürften für Türken nicht gelten, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigt.
Grund ist ein Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei. Dieses hat, wie kürzlich der EU-Gerichtshof entschieden hat, zur Folge, dass alle Verschärfungen des österreichischen Fremdenrechts seit 1995 nicht für Türken gelten. Der VwGH setzte den EuGH-Entscheid nun um.
Auch das Innenministerium bestätigte am Montag, dass die schärferen Regeln im Fremdenrecht nicht für Türken gelten. Die Entscheide seien „sehr eindeutig", sagte ein Sprecher.
Im Anlassfall ging es um einen türkischen Asylwerber: Er heiratete eine Österreicherin und bekam drei Kinder. Die Behörden wollten wegen der verschärften Gesetzeslage, dass der Mann das Land verlässt und von der Türkei aus den Aufenthaltsantrag als Angehöriger stellt. Darauf zog der Mann vor Gericht. Die jetzige Entscheidung dürfte aber nicht nur mit Österreichern verheiratete Türken betreffen, sondern etwa auch Leute aus der Türkei, die schon länger hier arbeiteten.
Die Urteile im Anlassfall:
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24. April 2012)