OGH-Beschluss. Minimale Risken nicht offenzulegen.
Wien. Wie weit reicht die Aufklärungspflicht eines Tierarztes vor einer Behandlung? Diese Frage stellte sich in einem Schadenersatzprozess nach dem Tod eines Pferdes, dem die Injektion eines entzündungshemmenden Medikaments zum Verhängnis geworden war.
Die genaue Ursache des Zwischenfalls konnte nicht geklärt werden. Vor allem stand nicht fest, ob das – fachlich indizierte – Medikament fälschlich in eine Arterie statt in eine Vene gespritzt worden war. Gesichert weiß man nur, dass die Spritze so, wie der Tierarzt sie verabreicht hat, mit einer Wahrscheinlichkeit von nur 0,0028 Prozent zum Tod des Pferdes führt.